28.08.2009, 09:21
Hallo Mankra
Was von der ET noch fahrbar ist, ist so ein Streitthema !!!!
Der TÜV hat bei Gutachtenerstellung für Sonderräder seine eigenen Regeln.
Man geht davon aus, das die Abweichung der Spurweite zur Serie nicht größer als 2% sein darf. Gilt
auch für Spurplatten.
Die Vette hat grob 1500mm Spurweite. 2% = 30mm . Bedeutet pro Seite 15mm Abweichung zur Serien-ET.
Gruß Ingo
Was von der ET noch fahrbar ist, ist so ein Streitthema !!!!
Der TÜV hat bei Gutachtenerstellung für Sonderräder seine eigenen Regeln.
Man geht davon aus, das die Abweichung der Spurweite zur Serie nicht größer als 2% sein darf. Gilt
auch für Spurplatten.
Die Vette hat grob 1500mm Spurweite. 2% = 30mm . Bedeutet pro Seite 15mm Abweichung zur Serien-ET.
Gruß Ingo