27.01.2008, 01:02
Ich hatte das unklar formuliert.
Ich meine damit, dass ich sehr wohl rechtsverbindlich bestellen kann - und dann muss der Händler sich binnen 4 Wochen erklären, ob er den Auftrag annimmt.
Ich meine damit, dass ich sehr wohl rechtsverbindlich bestellen kann - und dann muss der Händler sich binnen 4 Wochen erklären, ob er den Auftrag annimmt.