27.01.2008, 00:17
Zitat:Original von hang_loose
Gil,
das mit dem, rechtsverbindlichen ist so eine Sache.
Fakt ist, dass zwar rechtsverbindlich bestellt werden kann, dass ganze aber einseitig für den Kaufwilligen gilt. ( Frist 4 Wochen )
Das ist ja nun immer so. Die Verträge kommen ja nun bei nicht am Lager befindlichen Neufahrzeugen entgegen der landläufigen Meinung der Käufer nie im Autohaus zustande,
sondern erst mit der schriftlichen Annahme des Angebotes durch den Hersteller oder Importeur
in dem Briefkasten des Käufers.
Gruß Edgar
EDIT: Gil, der Wolfgang hat keine Z06, drum muss er das nicht prüfen. Er will eine ZR1.