02.05.2007, 17:47
Zitat:Es wurde bei mir 3Mal ein Abgastest gemacht,Das Problem ist aber nicht das, was hinten raus kommt sondern das, was im Brief steht. Es gilt der Wert, den der Hersteller damals eingetragen hat, aus welchen Gründen auch immer (ich tippe mal, eine Euro 2 war 92 aufwändiger und teurer. Warum das dann ab 94 ging - keine Ahnung). Wenn Du bessere Werte hast muss das trotzdem in einem Gutachten bestätigt werden - und das ist teuer. Wo kämen wir denn hin, wenn nur anhand einer AU von der Werkstatt ein Sachbearbeiter im Amt die Einstufung ändern könnte - nein, wir sind ja schließlich in Deutschland, da muss alles seinen geordneten Gang gehen.
kalt, warm , heiß, so wurde mir berichtet.
Die Werte waren sogar besser als gefordert.
Habe alles schriftlich und der Umrüstsatz wurde auch verbaut und ist nach
wie vor eingebaut.
Und von Illegal kann leider nicht im entferntsten die Rede sein!!!
Auch ein Fahrzeug, welches außer beim Startvorgng nur auf Gas läuft wird nicht besser eingestuft.
Fazit: ohne Gutachten ist eine Umschlüsselung also eigentlich nicht zulässig.
Frank