14.12.2006, 02:02
Zitat:Original von Eike
Zitat:Die AU muss trotzdem neu gemacht werden.Nein muß sie nicht. Jedenfalls nicht in jeder Stadt und die meisten user haben's ohne AU hinbekommen wenn ich mich recht erinnere. Wenn das bei Dir in der Gegend wirklich so ist haste wohl PP gehabt.
e.
Da ich mich auf dem Gebiet auskenne: Ihr habt beide teilweise bis ganz recht:
Die Werkstatt muss zumeist eine Abgasuntersuchung machen, weil dies oft Bestandteil des ganzen Verfahrens ist. Ein Blick in die ABE bzw. Einbauanleitung gibt da genauen Aufschluss. Wenn da steht, dass das Abgas zu untersuchen ist, dann ist dass so, auch wenn der eine oder andere das vielleicht nicht tun sollte. Wenn dies nicht gefordert ist, dann fällt dieser Prüfpunkt weg.
Mit der Abgasuntersuchung meinen die Hersteller (die Inhaber der ABE) in der Regel allerdings auch nicht genau die Abgasuntersuchung, die man als gesetzliche AU kennt, sondern eine Abgasuntersuchung wie im zugehörigen Gutachten/ABE beschrieben. Die ist oft sogar deutlich strenger ausgeführt als die AU mit gesetzlichen Grenzwerten. Die Grenzwerte der gesetzlichen GKat-AU-Prüfung sind bei Euro 1 und 2 sowieso gleich - daher die einmalige strengere AU, die in diesem Moment einer Funktionsprüfung gleichkommen soll, was bei höheren Laufleistung schon mal Schwierigkeiten bereitet.
Die Werkstätten kennen diesen Unterschied in der Regel nicht - aber denen ist das aber oft auch schnuppe. Die verkaufen den Kunden zusätzlich die gesetzliche AU, denn messen müssen sie ohnehin. Im Paket mit einer AU-Bescheinigung lässt sich der Preis besser darstellen.
Gruß
68er