13.12.2006, 20:07
Zitat:Original von Eike
Beim TÜV muß gar nix eingetragen werden - das kostet doch blos unnötig Geld.
Wenn er selbst einbaut und keine im freundlich gesonnene AU-berechtigte Werkstatt kennt, dann bleibt ihm nur der Weg zum TÜV. Aber eigentlich habe ich das schon geschrieben.
Die Werkstatt bescheinigt immerhin den Einbau nach Einbauanleitung und Anweisung des Herstellers und die Überprüfung auf abgasrevelevate Mängel - hält also mit Ihrer Beurkundung per AU-Siegel den Kopf für die Arbeit (eines Anderen ?) hin.