04.02.2018, 21:16
Die H-Vorschriften wurden in den letzten Jahren nicht verschärft. Was damals nach Gutachten H-tauglich ist, ist es heute immer noch.
Sollte damals allerdings bereits ein Gefälligkeitsgutachten erstellt worden sein, kann jederzeit das H-Kennzeichen wieder aberkannt werden.
Wie bereits gesagt, die H-Vorschriften wurden in den letzten zehn Jahren nicht verschärft, eher im Gegenteil sogar erleichtert.
Das Problem, das hier gelöst werden soll, ist also in realiter nicht existent.
Wenn der Fahrzeugbrief einmal umgeschlüsselt wurde auf "Oldtimer", dann muss nach Abmeldung bei Wiederinbetriebnahme kein neues Gutachten erstellt werden.
Gruß
JR
Sollte damals allerdings bereits ein Gefälligkeitsgutachten erstellt worden sein, kann jederzeit das H-Kennzeichen wieder aberkannt werden.
Wie bereits gesagt, die H-Vorschriften wurden in den letzten zehn Jahren nicht verschärft, eher im Gegenteil sogar erleichtert.
Das Problem, das hier gelöst werden soll, ist also in realiter nicht existent.
Wenn der Fahrzeugbrief einmal umgeschlüsselt wurde auf "Oldtimer", dann muss nach Abmeldung bei Wiederinbetriebnahme kein neues Gutachten erstellt werden.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!