17.02.2004, 19:20
Bei mir lief es folgendermasen ab:
Mit einem Teilegutachten vom Hersteller fuhr ich zur
Dekra und diese erstellte mir eine Änderungsabnahme
nach §19(3) StVZO.
Laut Dekra konnte ich zusätzlich das ganze noch in
den Fahrzeugbrief/Schein eintragen lassen.
Konnte ich kein Muß!
In der Änderungsabnahme steht:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht
vorgeschrieben aber möglich!
Mit einem Teilegutachten vom Hersteller fuhr ich zur
Dekra und diese erstellte mir eine Änderungsabnahme
nach §19(3) StVZO.
Laut Dekra konnte ich zusätzlich das ganze noch in
den Fahrzeugbrief/Schein eintragen lassen.
Konnte ich kein Muß!
In der Änderungsabnahme steht:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht
vorgeschrieben aber möglich!
Snake_