09.03.2018, 08:27
es gibt zum Thema einige freds im forum, aber ich versuch mal das zusammenzufassen.
Relevant ist nur das Fahrgeräusch für die Frage Betriebserlaubnis ja oder nein.
Das messverfahren für das Fahrgeräusch ist für die Strasse zu kompliziert. Daher gibt es das Standgeräusch. Da wird bei einem Fahrzeug dass die Fahrgeräuschgrenze einhält gemessen wie laut es im Stand ist. Dabei wird eigentlich nur das Auspuffgeräusch gemessen. Wird der Standgeräuschwert eingehalten, ist wahrscheinlich am Auspuff nix gemacht. Damit kann die Polzei abschätzen ob es lohnt ein Fahrzeug stillzulegen oder nicht. Tippen die daneben müsste nämlich der Staat die Kosten für die ganze Aktion zahlen.
Daher ist die Polizei beim Standgeräusch wahrscheinlich eher "großzügig" weils in die Hose gehen kann.
Leider ist halt aber auch so, dass das Standgeräusch und das Fahrgeräusch in der Realität nicht so extrem weit auseinander liegen. 84 DB Fahrgeräusch und 111 DB Standgeräusch sind eine so grosse Differenz, dass es unwahrscheinlich ist, dass das Fahrgeräusch die Grenze einhält. Die Polizei kann dann halt mit weniger Risiko stilllegen.
Die 26 DB bringen leider fürs Fahrgeräusch nix. Die betreffen nur das Standgeräusch. Hintergrund ist, dass bei "N" das Standgeräusch in 7 Metern Entfernung zu messen ist, die 26 DB sind für die heute aktuelle Nahfeldmessung (50 cm) 21 DB und allgemeine Toleranz 5 DB.
Mit der Eintragung "N" wird das Problem vermutlich auch nicht gelöst. Wenn man das mal durchdenkt kommt man mit den 21 DB fürs "N" immer weit über 100 DB und damit in einen Bereich wo die Differnz zur Fahrgeräschgrenze einfach zu hoch ist. Vermutlich wurde bei der Einzelzulassung in D was gemessen und Baujahrbedingt einfach das "N" dazugeschrieben.
Allerdings ist das alles graue Theorie,wenn im Schein anstatt der gesetzlich möglichen 84 DB beispielsweise nur 78 DB gelten sind bindend und davon kommst nie weg.
Herbert
Relevant ist nur das Fahrgeräusch für die Frage Betriebserlaubnis ja oder nein.
Das messverfahren für das Fahrgeräusch ist für die Strasse zu kompliziert. Daher gibt es das Standgeräusch. Da wird bei einem Fahrzeug dass die Fahrgeräuschgrenze einhält gemessen wie laut es im Stand ist. Dabei wird eigentlich nur das Auspuffgeräusch gemessen. Wird der Standgeräuschwert eingehalten, ist wahrscheinlich am Auspuff nix gemacht. Damit kann die Polzei abschätzen ob es lohnt ein Fahrzeug stillzulegen oder nicht. Tippen die daneben müsste nämlich der Staat die Kosten für die ganze Aktion zahlen.
Daher ist die Polizei beim Standgeräusch wahrscheinlich eher "großzügig" weils in die Hose gehen kann.
Leider ist halt aber auch so, dass das Standgeräusch und das Fahrgeräusch in der Realität nicht so extrem weit auseinander liegen. 84 DB Fahrgeräusch und 111 DB Standgeräusch sind eine so grosse Differenz, dass es unwahrscheinlich ist, dass das Fahrgeräusch die Grenze einhält. Die Polizei kann dann halt mit weniger Risiko stilllegen.
Die 26 DB bringen leider fürs Fahrgeräusch nix. Die betreffen nur das Standgeräusch. Hintergrund ist, dass bei "N" das Standgeräusch in 7 Metern Entfernung zu messen ist, die 26 DB sind für die heute aktuelle Nahfeldmessung (50 cm) 21 DB und allgemeine Toleranz 5 DB.
Mit der Eintragung "N" wird das Problem vermutlich auch nicht gelöst. Wenn man das mal durchdenkt kommt man mit den 21 DB fürs "N" immer weit über 100 DB und damit in einen Bereich wo die Differnz zur Fahrgeräschgrenze einfach zu hoch ist. Vermutlich wurde bei der Einzelzulassung in D was gemessen und Baujahrbedingt einfach das "N" dazugeschrieben.
Allerdings ist das alles graue Theorie,wenn im Schein anstatt der gesetzlich möglichen 84 DB beispielsweise nur 78 DB gelten sind bindend und davon kommst nie weg.
Herbert