Top! Selbst gefräst/geschnitten oder gab's das irgendwo passend zu kaufen?
Ich hoffe der Rennleitung und dem TÜV gefällts auch... vorsichtshalber solltest du dir noch etwas für die Innenseite der Motorhaube überlegen, irgend ein Stück (sinnlose) Gummidichtung oder so, damit kein Prüfer überhaupt auf den Gedanken kommt, da könnte was weg gemacht worden sein.
Zumindest ist mir nicht bekannt, dass eine bestimmte Installations-Höhe eingehalten werden muss. Sonst müsste bei US-Modellen eine Sondergenehmigung eingetragen sein. Die Seitenblinker kommen dahin, wo sie hingehören: in den Bumper. Waren Seitenblinker damals in Deutschland vorgeschrieben? Ich kenne etliche Autos mit MY 95, die ab Werk keine Seitenblinker hatten.
Passend zu kaufen habe ich da nix gefunden, ist gelasert.
so aus dem Stehgreif weiß ich nicht, ab wann Seitenblinker gesetzlich vorgeschrieben wurden. Beim VW Scirocco 2 wurden für das letzte Baujahr 1992 die Seitenblinker eingeführt. Die Stückzahl war relativ gering und das hätte VW nicht gemacht, wenn es nicht sein musste.
Danke. Sie sind passend zu den Windabweisern und Türgriffen schwarz matt lackiert.
Hab' nochmal bissel recherchiert und finde in der aktuellen StVO §54 Fahrtrichtungsanzeiger nur zwei Aussagen:
"Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann."
--> Das lässt allerlei Interpretationsspielraum.
"An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein"
--> Die Vette ist nicht mehr als 6m lang.
Was 95 in der StVO stand: keine Ahnung. Ansonsten kenne ich nur die Regel: was dran ist muss auch funktionieren. Kann mich an Zeiten erinnern, da waren dritte Bremsleuchten verboten, später wurden sie zur Pflicht.