Spurverbreiterung: Rennleitung macht Probleme
#11
Das ist gebongt. Hallo-gruen
Gruß
Albert

____________________________________________________
Nein, ich habe keine Macken. Das sind SPECIAL EFFECTS.
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#12
Da würd ich nie wieder hin fahren.





?? Wo in Hanau ist das Prüferlein ??



Grüße aus Bönningstedt
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#13
Moin, Albert,

PN unterwegs.

Grusss, Ctirad
Es gibt kaum was schöneres als C5 und 75E.
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#14
Kopfschütteln

So ein Affentheater... Evtl. sollten wir hier eine "schwarze Liste" von solchen Prüfstellen aufmachen. Ich hab die 25mm H&R bei mir drauf und auch die US Version. genau so wie viele andere Umbauten (Goodridge SS Bremsleitungen, B&B Endtöpfe, usw usw). Alles ohne Probleme eingetragen... So blöde Sprüche wie die Jungs bei Deinem TÜV losgelassen haben hab ich ja noch nie gehört... Kopfschütteln

Ich fahre sowieso nur noch zur KÜS. Die Jungs sagen immer: "Wir müssen keine Werbung machen, die macht der TÜV schon für uns" Feixen

Mach einfach in Zukunft einen großen Bogen um DIESEN Verein und alles wird gut Zwinkern


Grüße

Jochen
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#15
Hi Jochen,

darf der KÜS Eintragungen machen??


Hab ein ähnliches Problem mit meinen 20mm Spurverbreiterungen.
Wollte die letztes Jahr in LA eintragen lassen - und die wollten tatsächlich, dass ich meine Innenkotflügel anpasse, obwohl nichts aufsteht Kopfschütteln

Fahr grad oh. Eintragung rum - ist aber nicht so toll Yeeah!
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hinweise Umbau der Bremsen C4 -> C5
https://www.corvetteforum.de/jgs_db.php?...atid=7&sid=
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#16
Die KÜS dürfen die meisten Dinge eintragen Z.B. meine Goodridge SS Bremsleitungen. Die kamen mit einem $19 Teilegutachten.
Distanzplatten mit §19 Gutachten können auch von DEKRA und KÜS eingetragen werden.
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#17
Ich habe auch eine US-C5 mit eingetragenen 20mm H&R-Spurverbreiterungen. Wenn dir die Kopie meines Fahrzeugbriefs hilft, sag mir bitte Bescheid.


Frank
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#18
Hallo Frank,
das wäre zumindest mal eine Hilfe.
Kannst Du mir eine Kopie des Fahrzeugscheines per PN oder E-Mail schicken?
Danke vorab.
Gruß
Albert

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Nein, ich habe keine Macken. Das sind SPECIAL EFFECTS.
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#19
Hallo Leute,
die Sache ist gegessen. Yeeah!
Habe mir im Internet Adressen von TÜV, Dekra und GTÜ heraus gesucht und habe das Gutachten inklusive Fahrzeugschein überall hingeschickt.
Heute bekam ich vom TÜV in Frankfurt-Kalbach eine Nachricht, ja Ihr lest richtig.....TÜV, dass sie im großen und ganzen, basierend auf den Unterlagen, keine Probleme sehen.
Also ich los ......................
TÜV Sachverständiger freundlich und zuvorkommend. Hat mir alle Schritte die er überprüft hat erklärt und hat auch gleich dazu gesagt wo die wirklichen Grenzen und die Schmerzgrenzen sind.
Meine Geschichte fällt unter Schmerzgrenze, aber er sieht keine Beeinträchtigung der Straßenverkehrsordnung.
Hier habe ich mal nachgehackt, weil es sicherlich einige von Euch interessieren wird.
Ich hoffe ich kann das Fachchinesisch so wiedergeben, wie er mir es erklärt hat:
Es gibt zwei Methoden, wie man das mit den Spurplatten beurteilen kann.
a. Nach EU-Abnahmeverfahren
b. Nach ABE-Abnahmeverfahren

Zu a.) Die Radaußenkante muss mit dem Kotflügel abschließen. Er hat mir auch noch den Bereich in Grad gesagt, welcher hier herangezogen wird.
Zu b.) Die Lauffläche des Reifens darf in einem gewissen Bereich (von xx Grad - yy Grad) nicht über dem Kotflügel stehen.

Er hat es nach Variante b.) beurteilt, da Variante a.) ein hoffnungsloser Fall war.
Trotz nur 20mm Spurverbreiterung kann dies im hinteren Bereich der Kotflügels nicht eingehalten werden.
Bei diesen minimalen Abweichungen muss der Prüfer je nach Fahrzeugtyp abschätzen, ob die Strassenverkehrsordnung gefährdet ist und/oder ob es bauartbedingt eine Möglichkeit gibt die Radläufe zu verbreitern. (Kosten/Nutzen Faktor)
Da es aber bei der Corvette designbedingt ist, dass dieser kleine Bereich aus den Vorgaben herausfällt, war das für ihn okay.

Also Nachweis nach §19 Abs. 4 Satz 1 StVZO ausgefüllt, 51,--€ bezahlt und die Sache war geritzt.

Nur noch zur Info: Laut Sachverständigem sind die 25mm und 30mm Spurplatten mit diesen Vorgaben auf der Hinterachse nur mit Verbreiterung der Radkästen möglich. Sollten diese trotzdem eingetragen werden so ist das nicht mehr wirklich im Bereich des legalen und und und...........

Unten ist noch ein Bild, wo er mir grob den Bereich gezeigt hat, welcher für a.) und b.) als abdeckungspflichtig zählt.


@Peter (DD7) Prost!
Habe Herrn Erhard angerufen und Ihm das Gutachten und den Schein zur Begutachtung letzen Dienstag zugeschickt. Er konnte mir in dem Fall leider auch nicht helfen.
Das mit dem Bierchen bleibt aber bestehen !!!!!

@Frank (malayka) Prost!
Auch ein Dank an Dich für die Kopie Deines Fahrzeugscheines.
Wenn wir uns mal kennenlernen, werde ich auch hier ein Bierchen springen lassen.


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Gruß
Albert

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