Stand- und Fahrgeräusch (dB)
#1
Moin

Habe zwar im Archiv gesucht, dort aber weniger etwas passendes gefunden.

Meine Frage ist:
Kann mir jemand die Stand- und Fahrgeräusche (dB) einer C3 454 Bj. '73 - bitte nur diese - geben oder sagen, was bei Ihm/Ihr im Brief oder Datenblatt steht?
Eventuell einen Hinweis zum Archiv geben.

Danke schon mal im vorab.

Tschüs Bernd
...... klug ist jeder - der eine vorher , der andere nachher Zwink ....
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#2
Hallo Bernd,

bei mir stehen 96 db Standgeräusch und 78 db Fahrgeräusch im Schein.
Ich habe allerdings eine Edelstahl Auspuffanlage und Header (Fächerkrümmer) eingetragen.
Corvette C3 1973 454 mit Schaltgetriebe.

Grüße aus dem Schwabenland
Claudio
CC#61
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#3
Moin Claudio

Danke für deine Antwort.
Bei der '73 454 scheint  bei der Eintragung in den Zahlentopf gegriffen worden zu sein.
Bei meiner steht Standgeräusch : 75 dB - bei Fahrgeräusch : 81 dB.

Keiner weiß scheinbar, welcher Wert hier "Richtig" ist. Selbst TÜV und Baurat sind "hilflos". Keiner traut sich hier richtig ran.
An das Datenblatt kommt man nur für horrendes Geld ran - mit der Ungewißheit, was dort dann vermerkt ist.

Tschüs Bernd
...... klug ist jeder - der eine vorher , der andere nachher Zwink ....
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#4
Hallo Bernd,
die Eintragung bei Dir macht dann SInn, wenn hinter dem Standgeräusch kein "P" steht -- dann nämlich müssen bei einer Messung 26db dazu gezählt werden, das wären dann 101dB Standgeräusch bei der Messung durch die Polizei. Die 81dB Fahrgeräusch sind normal, auch wenn der gesetztliche Rahmen nicht voll ausgeschöpft ist (erlaubt wären 84dB).

Zum Vergleich: In dem Datenblatt vom TÜV Süd (128€) ist meine 71er LT-1 mit 78E Fahrgeräusch und 94P Standgeräusch angegeben, d.h. bei mir werden nur 5dB dazugezählt, was dann 99dB bei der Messung ergibt. Wobei das Datenblatt auch ein/zwei offensichtliche Fehler enthält.

Das der TÜV hilflos ist glaube ich eher nicht ... nur hat keiner Lust auf eine Geräuschmessung, weil sie so aufwändig ist. Die Gesetzeslage ist klar -- jede Auspuffanlage ohne Zulassung oder Datenblatt ist dann eintragungsfähig, wenn das Fahrgeräusch 84dB nicht übersteigt. Allerdings ist die Messung so teuer, dass sich der Aufwand in der Regel nicht lohnt. Nach der Messung des Fahrgeräusches wird dann das Standgeräusch als Vergleichswert für die Polizei gemessen, einen Höchstwert gibt es dort nicht.

Wenn also die Prüfer nicht an die Lautstärkewerte wollen, hat das einen einfachen Grund: die Messung des Fahrgeräusches ist zu aufwendig und wenn sich am Fahrgeräusch nichts geändert hat, müsste ja auch das Standgeräusch gleich bleiben. Warum also etwas davon anfassen und sich die Finger verbrennen? Bei den meisten Prüforganisationen sind Briefkopien mit entsprechenden Eintragungen inzwischen irrelevant -- schließlich würde das Unternehmen für eine (nicht fälschungssichere) Kopie einer Eintragung eines anderen Prüfers oder Organisation haften.

Aus Deiner Frage wird nicht ganz klar, wozu Du die Werte brauchst. Bei einer (nicht baugleichen) Zubehörauspuffanlage ohne Daten, muss der Prüfer ein Geräuschgutachten machen ... für alles was original ist, zählt das "qualitätsgesicherte" Datenblatt vom TÜV.

Grüße,
Ralf
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#5
ich habe meine "legalisiert" weil nicht der original Vergaser drin ist.

dazu war leistungsgutachten und geräuschgutachten erforderlich. Hat zusammen mir der eintragerei ca 1100 gekostet.

wenns nur ums geräusch geht sollten die Kosten so bei ca 800 liegen

Herbert
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#6
Bei mir (72er, Small Block 200 PS Basismotor mit Schaltgetriebe) ist folgendes eingetragen...

Standgeräusch 92 dB (P)
Fahrgeräusch: 84 dB

Gruß...
René

-> Sorry, hab eben erst gesehen, daß es ja um 73er BB geht!
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#7
(22.06.2020, 15:47)dxlh59 schrieb: Zitat : Hallo Bernd,
die Eintragung bei Dir macht dann SInn, wenn hinter dem Standgeräusch kein "P" steht -- dann nämlich müssen bei einer Messung 26db dazu gezählt werden, das wären dann 101dB Standgeräusch bei der Messung durch die Polizei. Die 81dB Fahrgeräusch sind normal, auch wenn der gesetztliche Rahmen nicht voll ausgeschöpft ist (erlaubt wären 84dB).

Zum Vergleich: In dem Datenblatt vom TÜV Süd (128€) ist meine 71er LT-1 mit 78E Fahrgeräusch und 94P Standgeräusch angegeben, d.h. bei mir werden nur 5dB dazugezählt, was dann 99dB bei der Messung ergibt. Wobei das Datenblatt auch ein/zwei offensichtliche Fehler enthält.


Moin xlh59

Bei mir steht weder ein N - P - E oder sonst was - der Baurat merkte an, das es sich hier wohl um eine Einzelabnahme handelt, die sich zur damaligen Zeiten abspielte. Da gab es noch kein Internet - die Daten wurden analog erfaßt und oft etwas ohne Sinn eingetragen oder auch weggelassen. (?)

Die Messung mit 26dB dazu rechnen ist hier nach angaben eines Baurates nur dann richtig, wenn sie nach der alten Methode gemessen wird .... große Kreisfläche ohne Schallreflektion ( Mauern/ Bäume/ Häuser etc.) im Abstand von 7m hinter dem Fahrzeug.


Bei einer Durchfahrtprüfung (links /rechts Mikro) - Gas geben auf vorgeschrieben Drehzahl drehen und loslassen - gelten die eingetragenen Daten.

Da beide Verfahren bei einer Kontrolle nicht statt finden kann, wird die Kontrolle auf die Stand dB reduziert, bei Abweichung wird von Bastelei ausgegangen, und nach Vorschrift verfahren. 


Damals hat man sich keinen Kopf darüber gemacht, es kam ein Auspuff darunter, der einem zusagte - fragte sowieso niemand. 


Heute sieht es ja völlig anders aus - sehe gerade im TV Sendung um Motorräder ... ohne Kettenschutz wird das Motorrad mit Gewalt beschlagt nahmt, statt eine Mängelmeldung zu schreiben - wird von der Kontrolle mit Gewalt geantwortet.

Ich möchte darum nur verhindern, das die Ordnungsmacht mir den Wagen Still legen oder Weg nehmen kann. Er hatte vorher nach der 7m Meß Methode 101 dB - aber direkt am Rohr nach Norm Methode 116dB .... bei meinen eingetragenen Werten wohl etwas zu heftig?
Meßgerät waren aber Teile, die man so kaufen kann - der Baurat riet aber zu einem Gerät der Stufe I (Profigerät) bzw. Stufe II - minimale Abweichung in den Meßwerten, leider viel zu teuer. 



Zitat:
Aus Deiner Frage wird nicht ganz klar, wozu Du die Werte brauchst. Bei einer (nicht baugleichen) Zubehörauspuffanlage ohne Daten, muss der Prüfer ein Geräuschgutachten machen ... für alles was original ist, zählt das "qualitätsgesicherte" Datenblatt vom TÜV.

Ich möchte den ganzen eventuellen Stress aus dem Weg gehen und meinen Spaß haben. Auf keinen Fall eine Diskussion mit Klugscheißern (hier die Polizei), die mir etwas über ein Auto erzählen wollen, das ich 40 Jahre fahre.

Hat also nichts mit anderen Meinungen zu tun, aber da es im Netz scheinbar wenig darüber gibt, wollte ich hier bei Besitzern gleicher Fahrzeuge das eruieren, was Ihre Unterlagen, über die sie verfügen, aussagen.

Danke und Tschüß Bernd
...... klug ist jeder - der eine vorher , der andere nachher Zwink ....
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#8
(22.06.2020, 18:43)René K. schrieb: Bei mir (72er, Small Block 200 PS Basismotor mit Schaltgetriebe) ist folgendes eingetragen...

Standgeräusch 92 dB (P)
Fahrgeräusch: 84 dB

Gruß...
René

-> Sorry, hab eben erst gesehen, daß es ja um 73er BB geht!

Moin René K.

Hört sich ja schon gut an, bei mir ist wohl ein falsches Dokument , aber es ändern ist etwas anderes.

Bei meinem Opel Corsa C steht unter Standgeräusch : 80 dB ....  ein 1ltr. Motor. Hier scheiden sich die Geister.

Ich denke, ob es sich um eine 68 - 74 handelt - bei BB sollte schon etwas ähnliches stehen?

Standgeräusch wie bei Dir gibt einem beim Auspuff schon etwas Spielraum?

Bei meinen Werten kann ich nur alles zu Schweißen und ein kleines rein bohren?

Danke und Tschüß Bernd
...... klug ist jeder - der eine vorher , der andere nachher Zwink ....
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#9
Hallo Bernd,

Wenn Du böse Überraschungen vermeiden willst, bleibt Dir immer noch die Möglichkeit den Prüfer zu überzeugen, dass er eine neue Standgeräuschmessung mit der Nahfeldmethode vornimmt. Das funktioniert dann, wenn der Prüfer der eingetragenen Anlage inkl. Fahrgeräusch vertraut und das Standgeräusch aktualisiert werden soll.

Wenn z.B. der Prüfer die 7m Methode durchführt und zum Schluss kommt, dass die Anlage "OK" ist bzw. den eingetragenen Werten entspricht, spricht ja nichts dagegen eine Nahfeldmessung vorzunehmen und den Wert dann zu aktualisieren.

Wenn Dein Wagen mit der 7m Methode 101dB hatte, müssten im Brief mindestens 96dB (ohne "P") stehen (es gilt der Messwert plus 5dB Toleranz), d.h. Dein Wagen dürfte (bei der Polizei) mit der Nahfeldmethode mit 122dB gemessen werden. Wenn der Prüfer den Wagen mit 116dB Nahfeld gemessen hat, würde er genau diesen Wert eintragen und in einer Prüfung auf der Strasse dürfteset Du 121dB haben. Allerdings erscheinen 96dB ohne "P" extrem viel, vor allem wenn die 84dB Fahrgeräusch eingehalten werden sollen.

MIt den 75dB im Brief dürftest Du mit der 7m Methode auch nur 80dB haben ... keine 101dB -- die wären zulässig mit der Nahfeldmethode.
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#10
Hallo,

das war jetzt für mich auch sehr Aufschlussreich. Mir war die Bedeutung des (P) nicht bewusst.
Sorry für die Unvollständigkeit meiner Angabe.
Bei mir steht bei Standgeräusch 96 (P) im Schein.

Viele Grüße
Claudio
CC#61
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