Zitat:Original von TIKT-Performance
[quote]Original von fzsz
Bei der Zulassung brauchst Du das Auto nicht.
:
Das schreibt das Landratsamt in Rosenheim
............ war ja wieder klar
• einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mit einer neuesten Meldebescheinigung Ihrer Wohnsitzgemeinde.
• Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
• Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise.
• Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
• Bei Vereinigungen (GdbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
• Versicherungsbestätigung von Ihrer Versicherung mit einer 7-stelligen Referenznummer
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes bei Fahrzeugen aus nicht EG-Mitgliedsstaaten
• Einfuhrumsatzsteuererklärung bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten
• EG-Typgenehmigung oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fz.-Brief)
• Können die Daten nicht aus der EG-Typgenehmigung übernommen werden, technisches Datenblatt vom TÜV
• Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
•
Vorführung des Fahrzeugs nach der Kennzeichenzuteilung und vor Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Kfz-Zulassungsbehörde• Besitznachweis (Original-Kaufvertrag bzw. Original-Rechnung)
• ggf. Vollmacht für Beauftragten. Der