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Zitat:Original von Big Block Schommi
Fahrgeräusch dB (A) : 98 E
Wie wird das jetzt erklärt?
Gruß BBS
Du hast der Dame am Schalter schöne Augen gemacht und sie hat sich vertippt??
Ganz im Ernst, mir wurde damals auf der Suche nach meinem ersten Ami (3rd Gen F-Body 5.0 H.O. Schaltgetriebe) ein 90er Camaro angeboten, bei dem aufgrund eines Tippfehlers (hatte der Verkäufer mir explizit bestätigt) ebenfalls 98 db (A) Fahrgeräusch eingetragen waren...
Gruss, Bernd
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Hallo Zusammen,
da ich mich selbst letztes Jahr etwas intensiver mit der Materie beschäftigt habe, muß ich mal ein paar Sachen klarstellen (denn es wird hier ganz schön viel durcheinandergewurschtelt - Sorry, ist aber so)!!!
Wie bereits schon gepostet ist das schlußendlich relevante und gesetzlich geregelte das FAHRGERÄUSCH. Für dieses FAHRGERÄUSCH gibt es gesetztliche Grenzwerte die vom Baujahr abhängig sind!
Das heißt: Von 1966 bis 1980 war der gesetzliche Grenzwert 82 db FAHRGERÄUSCH. Mehr kann und darf im Schein nicht drinstehen - wenn doch, ist der "phantasie" Wert einfach ungültig (schade mit den 98 db - ist aber für den Allerwertesten!!)
Von 1980 - 1988 wurde dieser gesetzliche Grenzwert von 82 db auf 80 db gesenkt - danach auf 77 db und ab 1995 auf die immer noch gültigen 74 db. Deshalb schaut mal in den Kfz-Schein Eurer Alltagsautos - da werden beim FAHRGERÄUSCH 74 db stehen (ich setz mal voraus die Kisten sind nicht älter als 15 Jahre ;-)
Das STANDGERÄUSCH ist nicht gesetzlich geregelt - es dient für die Grünen lediglich als Richtwert für ihren "Schnelltest im Stand". Die Polizei kann keine Fahrgeräuschmessung durchführen, deshalb testen die immer nur das Standgeräusch und wenn das eben nicht stimmt (egal ob ABE vorhanden oder sonstnochwas) dann besteht begründeter Verdacht und die schicken einen zur Fahrgeräuschmessung (richtig teuer) und erst wenn die nicht stimmt gibts gewaltig Ärger.....
Ich weiß das weil ich nämlich selbst schon im Lärmmeßzentrum des Münchner TÜV war!
Mit "Schlauschwammerl" Grüßen
I-K-E
edit:
1. Die Buchstaben P, N und was auch immer beziehen sich auf die verschiedenen Meßmethoden des Standgeräusches.
2. Weil ich gerade den Manta Schein sehe: bei sehr leistungsstarken Autos (gewisse kW Leistung und Beschleunigungsfähigkeit) kann 1 (in Worten: ein) db auf den FAHRGERÄUSCH Grenzwert aufgeschlagen werden! Daher die 81 db.
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Hallo
Zitat:Das heißt: Von 1966 bis 1980 war der gesetzliche Grenzwert 82 db FAHRGERÄUSCH.
Fast so wirds in Luxemburg gehandhabt.82 max, gemessen 10 Meter seitlich hinter dem Wagen bei 75 % Motordrehzahl.
Wenn man also zum TUV faehrt, sollte man den roten Drehzahlbereich auf 4800 zetzen oder so.
Kann man ja auch, da ja kaum ne Vette den Originalmotor drin hat.
MfG. Günther
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ich habe jetzt noch eine Anfrage beim adac gestartet, mal schauen was die mir so erzählen.
Nach allem was ich bisher rausgefunden habe hat IKE recht, das Maß der Dinge ist das Fahrgeräusch, für mein Baujahr 1976 sind das die 82 DB. Die Frage ist nun nur noch nach welcher Methode das gemessen wird, nach heutiger Methode oder nach der damaligen - wie in meinem Schein N -
Das heute noch nach einer alten Methode gemessen wird kann mir nicht vorstellen. Nach dem was ich gegoogelt hab, ist bei den alten Meßmethoden der Abstand des Micros zum Auto größer, damit sollte die Messung "leiser" sein. Das bedeutet aber, ein Auto das so gemessen wurde und 82 db erreicht hat, kann mit heutiger Messung den Grenzwert nicht einhalten. Wie wird dieses Problem gelöst?
Herbert
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Hallo V-8 Soundfreaks,
ich habe mich bis zu diesem Thread immer am Sound meiner C3, 5,7 Liter, Baujahr 1975 erfreut.
Ich habe jetzt eure eingetragenen Dezibelwerte gesehen und erschaudere beim Blick ich in meinen Brief:
U1 = 68 !!
U3 = 78
Das verstehe ich jetzt gar nicht mehr. Druckfehler oder fahre ich eine Elektro-Corvette bei diesen max. Standgeräuschen mit falschem Motor ?
Gruß
Andreas
AN
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Hallo Herbert,
die verschiedenen Meßmethoden werden (oder besser wurden) nur bei der Standgeräuschermittlung unterschieden. Wie die teilweise die Standgeräusche ermittelt haben (selbst unter Berücksichtigung des ausgewiesenen Verfahrens) wird wohl für immer ein Geheimnis bleiben.
Ist ja aber auch nur zweitrangig.
Bei der Ermittlung des relevanten Fahrgeräuschs wird nur eine einzige Methode angewandt:
Mit 50 km/h (im entsprechenden Gang) zur Linie eins und dann Vollgas an zwei Mikros (im Abstand von 7.5 m links und rechts auf genormtem Asphalt blablabla...) vorbei.
Die messen aufs zehntel db genau und können Dir sogar noch genau sagen wieviel Lärm aus Deinen Tüten bzw. wieviel Ansauggeräusch dabei ist..... erschreckend genau!
Und von diesem ermittelten Wert wird Dir noch ein (1!!!) db Toleranz eingeräumt -> und wenn das dann nicht mit dem FAHRGERÄUSCH Wert in Deinen Papieren harmoniert gibts Ärger!
Grüße I-K-E!
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Zitat:und wenn das dann nicht mit dem FAHRGERÄUSCH Wert in Deinen Papieren harmoniert gibts Ärger!
Also wenn es dann doch nach dem Papiereintrag geht, kann es für mich z. B. doch keinen Ärger geben bei:
Zitat: Standgeräusch dB (A) : 88 E
Fahrgeräusch dB (A) : 98 E
wobei das E doch die aktuelle Meßmethode wiederspiegelt, oder?
Ich denke aber auch mal, daß die Hooker trotz Renninlets diese Werte bei weitem nicht erreichen.
BBS
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hallo I-K-E,
mein Fahrgeräusch ist aber auch mit dem Buchstaben N eingetragen
Herbert
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Zitat:Original von I-K-E
.....bei sehr leistungsstarken Autos (gewisse kW Leistung und Beschleunigungsfähigkeit) kann 1 (in Worten: ein) db auf den FAHRGERÄUSCH Grenzwert aufgeschlagen werden! Daher die 81 db.
Gab es nicht mal ne "Sportwagenklausel", nach der Fahrzeuge ab einer gewissen Beschleunigung (oder Leistungsgewicht?) statt im 2. Gang die Prüfung im 3. Gang absolvieren durften?
Die IMHO schönste Anekdote zu diesem Thema kommt von Porsche, damals beim 959: die sechs Gänge wurden nicht 1 - 6 genannt, sondern der erste Gang wurde als G wie "Geländegang" deklariert (klar, hatte ja Allrad und ein höhenverstellbares Fahrwerk, ganz klar ein geländetaugliches Fahrzeug), somit wurde der eigentliche 2. Gang als 1. Gang benannt, und so weiter, mit dem Resultat, dass die Prüfung ebenfalls einen Gang höher absolviert werden durfte. Fand ich damals genial!
Gruss, Bernd
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Hallo,
in meinem Schein ist folgendes eingetragen:
U1: 76N
U3: 78N
Mit den (ebenfalls eingetragenen) Sidepipes kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die 76 bzw. 78 db nach heutigen Maßstäben ohne Toleranz eingehalten werden können. Im Mai muss ich erneut zum TÜV, dann bin ich bestimmt schlauer....
Gruß
Dieter
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