Nebelschlußleuchte
#1
Smile 
Hallo!

Bei meinem letzten TÜV-Besuch wurde ich darauf hingewiesen, daß bei einem Fahrzeug, das vorn Nebelscheinwerfer besitzt und nach dem 01.01.1991 zum erstenmal zugelassen wurde, laut "Gesetz" auch eine Nebelschlußleuchte montiert sein muß.
Mein Corvette-Cabrio, Modell 1990, EZ September 1991, hat diese Nebelschlußleuchte natürlich nicht. Kopfschütteln
Meine Frage:
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem Nachrüsten oder vielleicht eine Bezugsquelle von Nebelschlußleuchten, die einigermaßen zum Styling des Corvette-Hecks passen?

Dirk
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#2
Hi Dirk,
meine Vette hat eine ganz normalen Aftermarket (AUT, TAZ, Walmart) Nebelschlussleuchte in der Nähe des linken Auspufftopfes.

Ich will das Teil allerdings nächstes Jahr entsorgen und die Funktionalität der NSL in den linken Rückfahrscheinwerfer legen (rote Birne oder gefärbtes Glas).

Sieht, finde ich, besser aus. Was allerdings der heilige gottgleiche TÜV dazu sagt, weiss ich nicht.

Ob NSL rechtlich vorgeschrieben sind oder nicht, scheiden sich eh die Geister.
Viele Grüße
Andreas
[Bild: Logo.jpg] [Bild: polarbear.jpg] [Bild: treffen.gif] [Bild: 3dshark.gif]
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#3
lasses einfach weg,kräht eh kein hahn danach. Blaulicht würde ich eher vorn die abklemmen bevor ich mir das heck verschandel.
die euroversion der C4,C5 find ich eh zum Zum K....n

Andy
ich habe nun endlich das paradies gesehen
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#4
Zitat:Ob NSL rechtlich vorgeschrieben sind oder nicht, scheiden sich eh die Geister.


Guten Morgen Andreas,

ich habe mal im Internet geforscht und bin auf folgenden Paragraph gestoßen:

§53d Nebelschlußleuchten

(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.

(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.

(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.

es könnte sein das es bei Punkt 3 eng wird, hast du mal nachgemessen?

Gruß Thomas

(edit: Andy hat aber recht ich denke auch das es niemand juckt, beim Tüv gibts dafür meiner Meinung nach nur geringe Mängel und trotzdem die Plakette)
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."
- Brandner Kaspar
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#5
wie sieht's denn mit (5) aus ?

Zitat:so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können

Und wo soll der Schalter hin ?


Ich habe zwar so eine Leuchte drann, aber die hat irgendwie keine Funktion - einen Schalter habe ich auch noch nicht gefunden.
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#6
Hallo Dirk!

Auf die Idee kamen die TÜV Leute bei mir in diesem Jahr auch. Und das, nachdem ich schon drei mal seit 1993 bei der selben Prüfstelle problemlos meine Plakette abgeholt habe!

Außerdem bemängelten sie das gelbe Standlicht. Da sollte ich durch Umbauten für weißes sorgen. Die Standlichtbirnen in den Hauptscheinwerfern genügen natürlich nicht, weil die ja erst bei Fahrlicht aufklappen.

Meine Konsequenz: keines der fünf Autos in unserem Familienkreis kommt je wieder zu dieser Prüfstelle. Bei einer guten Fachwerkstatt geht das problemlos ohne NS und solchen Zirkus!


@andy Bei den Euroversionen bin ganz Deiner Meinung!


Gruß Herbert
[Bild: GTC6k.gif]
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#7
Hallo Leute,
da meine Vette ja original war und ich meine Verkabelung selbst umgebaut habe, muss ich mich schon über die ein
oder andere exotische Schaltung wundern. Bei Herbert z.B. stimmt was nicht, man kann nämlich die Scheinwerfer
ausfahren mit voll eingeschaltetem Licht und dann den Lichtschalter wieder einen Klick zurückstellen, dann ist nur
noch das Standlicht an. Das ging auch schon im Originalzustand, dann war’s allerdings dunkel.

Die Nebelschlussleuchte habe ich einfach direkt am Gummi des Auffahrschutzes montiert und direkt hinter der
Sicherung der Nebelschlussleuchte am Schalter angeschlossen. Hier könnte man einen Kippschalter anbringen, wenn’s
der TÜV ganz genau nimmt. Ich habe die Birne hinten einfach rausgeschraubt, weil ich bei Dämmerung und Regen
immer mit Nebelscheinwerfern fahre, der Optik und Aerodynamik wegen.

Die gelben Standlichtbirnen musste ich bei Abblendlicht ausschalten, habe nun eine Wechselschaltung mit den
seitlichen Blinkern. Werde ich auch nicht wieder in Originalzustand versetzen, weil ich mich schon selbst bei AmiAutos
erschrocken habe, die dann nicht abgebogen sind. Das ist mir zu gefährlich, weil vom TÜV im Brief eingetragen und
dann kein Versicherungsschutz besteht. Seit Volvo hat sich das wohl geändert!
Gruß Axel
Keine privaten Nachrichten! Wer nicht zeitnah antwortet, Danke sagen kann, landet auf der Ignorierliste. Chips nur für Studiemzwecke und "Offroad use"- ohne Zulassung.
Ohne  Name und Ort keine Antwort, ebenfalls für Facebook Spalter!

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#8
@Axel

Da bin ich falsch verstanden worden. Das Standlicht in den Hauptscheinwerfern bleibt auch bei mir an. Nur das reicht dem TÜV nicht, weil immer zuerst auf Fahrlicht und dann zurück geschaltet werden muß. Man müßte dann so umbauen, daß die Scheinwerfer schon bei Standlicht ausfahren.

Fahren mit Nebellicht und eingeklappten Hauptscheinwerfern geht dann nicht mehr.

Gruß Herbert
[Bild: GTC6k.gif]
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#9
Großes Grinsen ich hab ds problem nicht aber das heck meiner vette schaut ja auch etwas anders aus Feixen huahua
                                                                                                                             [Bild: 47915314xb.gif]

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#10
Bei mir klappten die Scheinwerfer auch bei Standlicht auf.
Habe ich aber geändert,kann jetst mit eigeklappten Scheinwerfern UND
Nebellampen fahren.Die detailierte Anleitung habe ich hier im Forum gefunden.
Die NSL war schon beim Kauf dran.Sah nicht toll aus,also habe ich sie abgebaut(Kabel habe ich aber liegen lassen;ihr wißt schon warum).Der schalter saß rechts vom Lenkrad
in Knie höhe.Den zu entfernen war etwas umfangreicher.
Unsere Autos scheinen sehr gleich zu sein.Farbe,Bj usw.
Hoffentlich erschrecke ich mich nicht mal :-) Geist
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