17.01.2024, 10:53
Bei EU Modellen eine Änderung der EG Betriebserlaubnis einzutragen bedarf schon ganz schön dicker Eier.
Hier beziehe ich mich auf Abgas und Beleuchtung.
Beim Abgas gibt es zwar Ersatz(Fächerkrümmer mit EG BG) der eintragungsfähig ist,das aber auch nur über Einzelabnahme beim US Modell.Beim EU Modell wäre also keine Abnahme erforderlich.
Das selbe gilt für rote Rückleuchten beim EU Modell und Wegfall Scheinwerferreinigungsanlage.
Nur mit Teilegutachten kann man formal keine Änderung der EG BG erreichen.Der Prüfer muss entweder ahnungslos sein und seinen Job riskieren oder kurz vor der Rente stehen.
Es sind nicht mehr alleine die Prüfer die diese Eintragungen ermöglichen können,es ist vielmehr die eigene Qualitätssicherung der einzelnen Prüforganisationen die darauf ein Auge hat und die Eintragungen nach 19.2 und 21er genauer prüft.
Aber ,es kann sein das der Wagen bei einer HU durchkommt in einer Werkstatt des Vertrauens.
Manch einer fährt Jahre damit rum und nix passiert und manch einer fällt bei der ersten Ausfahrt auf und der Wagen steht erst mal.
Hier beziehe ich mich auf Abgas und Beleuchtung.
Beim Abgas gibt es zwar Ersatz(Fächerkrümmer mit EG BG) der eintragungsfähig ist,das aber auch nur über Einzelabnahme beim US Modell.Beim EU Modell wäre also keine Abnahme erforderlich.
Das selbe gilt für rote Rückleuchten beim EU Modell und Wegfall Scheinwerferreinigungsanlage.
Nur mit Teilegutachten kann man formal keine Änderung der EG BG erreichen.Der Prüfer muss entweder ahnungslos sein und seinen Job riskieren oder kurz vor der Rente stehen.
Es sind nicht mehr alleine die Prüfer die diese Eintragungen ermöglichen können,es ist vielmehr die eigene Qualitätssicherung der einzelnen Prüforganisationen die darauf ein Auge hat und die Eintragungen nach 19.2 und 21er genauer prüft.
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