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Interessant wäre auch zu wissen wie es sich mit gebrauchten C7 aus den USA verhält.
Kann hierzu jemand etwas beisteuern.
Gruss Rainer
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Meine Z06 rußt extrem stark, aber der Ruß wird in der Waschstraße größtenteils wieder von den Endrohren gewaschen. Nach ein paar Tagen sind die äußeren Rohre wieder schwarz. Beim R8 gab es weniger Ruß, aber er backte viel stärker an, da hätte man Pfannen mit beschichten können.
Gruß
Stefan
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Meine C7 Z06 stammt aus Iowa. Fakt ist dass die Autos alle denselben Motor haben und die Abgasetikette die erfüllte Kalifornische Norm ausweist. Für die Zulassung in der Schweiz brauchte es den Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte (Messung) und das wars. Kein Umbau nichts.
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29.09.2018, 11:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.09.2018, 11:14 von MikeG.)
(29.09.2018, 01:14)Markus Sollberger schrieb: ...Für die Zulassung in der Schweiz brauchte es den Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte (Messung) ...
Die Zulassung war vermutlich vor dem 01.09.2018? Auch die Schweiz hat ja seit Anfang September 2018 Euro 6c eingeführt. Mithin wird das jetzt wohl (leider) so einfach nicht mehr funktionieren.
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Betreffend Chevrolet, die sind vom Europa gegangen weil der Absatz zu gering war und die NOX Grenzwerte welche in den USA gemessen werden, in der EU keine oder nur eine geringe Beachtung erhalten hingegen der CO2 wert sehr genau gemessen wird welcher jedoch in den USA nicht beachtet wird oder nur geringfügig so lohnt sich eine Apassung für die USA an die EU normen nicht. Bei der Corvette ist es eventuell so dass sie eher im Europäischen Markt mehr Absatz erreichen möchten, deshalb auch die Neue C8 mit Mittelmotor und eher Europäischem Design die wird sicher die Euro6c Norm erfüllen weshalb auch eine Andere Motorisierung ect. Also ich Hoffe doch mal :-)
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Eine Info zur ersten Fragestellung.
Alle noch zu verkaufenden Corvette C 7 des Herstellers, bzw. des Importeurs müssen sich formell bis zum 31.08.18 in der EU befinden.
Diese Corvettes sind alle auch schon hier (in Belgien),
Ein Import von Fahrzeugen, die nach der alten Abgasnorm geprüft wurden, ist ab dem 01.09.18 nämlich nicht möglich.
Das gilt für alle Importhersteller.
Wie lange die Stückzahl der in der EU befindlichen Corvettes verkaufsmäßig ausreicht ist offen.
Auch wenn die Produktion in den USA noch etwas weiterlaufen sollte, was auch noch fraglich ist. - Ich hörte jetzt Produktionsende Februar 2019, aber wer weiß es sicher -
Wie viele Corvette C 7 beim Importuer für die EU vorhanden sind ist mir nicht bekannt. Es dürften keine mehr dazu kommen.
Die Zulassungen mit den jetzt gerade gegenständlichen Ausnahmegenehmigungen der Hersteller sind ab dem 01.09.18 noch 2 Jahre lang möglich.
Ein Import und die Zulassung von gebrauchten Einzelfahrzeugen aus den USA wird weiterhin möglich sein.
Ob ein Neufahrzeug per Einzelabnahme zulassungsfähig ist, dass müsste ich noch prüfen. Vermutlich ja.
Für Einzelabnahmen im Sinne der StVZO etc. ist es leichter eine Zulassung durchzuführen, als eine ABE für die Zulassung einer Serie zu erwirken.
Ausnahmegenehmigungen für technische Details (ob irgendwelche Prüfzeichen im Glas etc.) sind bei einer Einzelabnahme oft möglich.
Wissen wir gerade bei US-Fahrzeugen.
Also Einzelfahrzeuge importieren und zulassen wird machbar sein. Wie jetzt auch.
Gruß,
Rocketman
Hinweis: Personen mit einem übertriebenen Sicherheitsbedürfnis sollten besser das Corvettefahren unterlassen!
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15.10.2018, 18:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.10.2018, 18:20 von MikeG.)
(15.10.2018, 17:31)Rocketman schrieb: ... Die Zulassungen mit den jetzt gerade gegenständlichen Ausnahmegenehmigungen der Hersteller sind ab dem 01.09.18 noch 2 Jahre lang möglich. ...
Bist du sicher, dass die Ausnahmegenehmigungen
zwei Jahre lang gültig sind? Ich dachte bislang, es wäre lediglich ein Jahr.
(15.10.2018, 17:31)Rocketman schrieb: ... Ob ein Neufahrzeug per Einzelabnahme zulassungsfähig ist, dass müsste ich noch prüfen. Vermutlich ja. ...
Für Einzelabnahmen im Sinne der StVZO etc. ist es leichter eine Zulassung durchzuführen, als eine ABE für die Zulassung einer Serie zu erwirken.
Ausnahmegenehmigungen für technische Details (ob irgendwelche Prüfzeichen im Glas etc.) sind bei einer Einzelabnahme oft möglich.
Wissen wir gerade bei US-Fahrzeugen. ...
Es wäre
richtig klasse, wenn du das weitergehend herausbekommen könntest!
Meine Befürchtung geht nämlich dahin, dass auch bei einer Einzelabnahme die neuen Emissionsgrenzwerte vollständig eingehalten werden müssen (eine "Etwa-Wirkung" wie z. B. bei Bremsleuchten wird da kaum reichen) - was ohne erhebliche Umbaumaßnahmen bei den US-Fahrzeugen schwer werden dürfte. Aber vielleicht irre ich mich - was klasse wäre.
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Hallo zusammen, die ursprüngliche Grundfassung der diesbezüglichen Zulassungsverordnung sah vor, dass auch alle im Ausland nach dem 31.08.2018 zugelassenen Gebrauchtfahrzeuge mit normaler Euro 6 Norm -oder schlechter- nach einem Import hier nicht zulassungsfähig sind.
Bei dem jetzigen politischen Durcheinander kann sich jedoch alles kurz- oder langfristig ändern.
Gruß Wolly #108