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Hallo
Da wir in einem Rechtsstaat leben , sollte der Gesetzeshueter doch eher bei der Beweislast liegen ( ja, ich weiss, das ist nicht die Polizei, sondern die Instanz danach , aber trotzdem ) und nicht auf Geratewohl oder Bauchgefuel oder Neid oder was auch immer , einem Oldtimer mal eben gerade so eine Maengelliste ausstellen und dann meinen, " man braucht doch nur so einen Wisch vom TUV und alles ist gut " .
Aber da die das wohl trotzdem duerfen, wird das Prinziep eben mal umgedreht und man steht in der Beweispflicht.
Ach ja, die Sache mit dem Strafzettel verstehe ich jetzt nicht. Warum muss man Strafe zahlen ? Es ist ja nocht gar nicht beweisen, dass die Teile nicht legal sind .
mfG. Günther
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
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Zitat:Original von Wesch
Hallo
Da wir in einem Rechtsstaat leben , sollte der Gesetzeshueter doch eher bei der Beweislast liegen ( ja, ich weiss, das ist nicht die Polizei, sondern die Instanz danach , aber trotzdem ) und nicht auf Geratewohl oder Bauchgefuel oder Neid oder was auch immer , einem Oldtimer mal eben gerade so eine Maengelliste ausstellen und dann meinen, " man braucht doch nur so einen Wisch vom TUV und alles ist gut " .
Aber da die das wohl trotzdem duerfen, wird das Prinziep eben mal umgedreht und man steht in der Beweispflicht.
Ach ja, die Sache mit dem Strafzettel verstehe ich jetzt nicht. Warum muss man Strafe zahlen ? Es ist ja nocht gar nicht beweisen, dass die Teile nicht legal sind .
mfG. Günther
100% gleicher Meinung
Grüsse
Manu & Mike
C4 geht auch
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Bei all dem sollte man letztendlich auch nicht vergessen, dass das Gutachten (Eintragung) bei TÜV, DEKRA ... erst einmal Geld und Zeit kostet und dann die Eintragung beim Straßenverkehrsamt auch nochmal. Ich erinnere hier insbesondere an die katastrophalen Zustände bei den Straßenverkehrsämtern in Berlin. Ich denke, Tobi weiß das auch.
Man sollte hier mal einfach die Kirche im Dorf lassen, und solche Sachen als "nachgefertigte Ersatzteile" abhaken. Wo ist denn sonst die Grenze für Eintragung oder Nichteintragung. Wichtig ist, dass man die zum Zulassungszeitraum gültigen Gesetze und Vorschriften einhält. Und das kann an einem alten Auto ein neuer Edelbrock-Vergaser besser als ein ausgelutschter Originalvergaser.
Gruß
Ralf
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Zitat:Original von CologneCruiser
Hat die C3 so wie sie für Europa abgenommen wurde einen Edelbrock? Nein.
Wenn mich nicht alles täuscht, ist sie für Europa nie abgenommen worden.
Ich bin der Meinung, daß die Beamten im vorliegenden Fall über das Ziel hinauschießen, ebenso wie Du Tobi. Ich denke, die kennen sich mit dem Fahrzeug auch gar nicht aus und sollten sich da erst mal erkundigen und danach gegebenenfalls ein Owiverfahren einleiten oder nicht.
Das Fahrzeug wurde so mit 21er und 23er Gutachten hier in Deutschland zugelassen, ohne das der TÜV da die Notwendigkeit einer Eintragung sah. Darauf muss sich der Halter verlassen können. Es mag sein, daß er dann eintragen lassen sollte, aber ohne auch noch ein Bußgeld zu bezahlen.
Gruß
Edgar
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ich glaube eher das der Prüfer bei der Vollabnahme den Edelbrockvergaser schlicht und einfach übersehen hat oder nicht wußte das es ein Aftermarketteil ist.
Ich denke das einzigste was der Threaderöffner jetzt machen kann ohne große Kosten zu haben ist das Auto kurzzeitig abzumelden und den Mängelbericht so auszusetzen.
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Zitat:Original von Maseratimerlin
Zitat:Original von CologneCruiser
Hat die C3 so wie sie für Europa abgenommen wurde einen Edelbrock? Nein.
Wenn mich nicht alles täuscht, ist sie für Europa nie abgenommen worden.
(...)
Das Fahrzeug wurde so mit 21er und 23er Gutachten hier in Deutschland zugelassen, ohne das der TÜV da die Notwendigkeit einer Eintragung sah.
Das wusste ich nicht, sorry, dann nehme ich das natürlich zurück und bin bezüglich...
Zitat:Original von Maseratimerlin
Darauf muss sich der Halter verlassen können. Es mag sein, daß er dann eintragen lassen sollte, aber ohne auch noch ein Bußgeld zu bezahlen.
... ganz Deiner Meinung.
Stefan
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Eintragen nach Aufforderung durch die Polizei mag ja von der Idee her schön und gut sein... nur, wenn das so einfach wäre würde das vermutlich jeder von vornherein machen, oder!?! Alle bis jetzt von mir befragten TÜVler sagten, ohne Abgas- und Leistungsgutachten ist ein Eintrag unmöglich... und damit ist der Aufwand doch offensichtlich signifikant... genauso wie die Kosten... Was macht man also nun, wenn man mit Edelbrock rumfährt, keinen original Rochester hat und angehalten wird und das Auto bemängelt wird!?
Gruß...
René
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Hi,
da der Vorschlag noch nicht kam:
Ich würde mir einen original Rochester kaufen oder leihen. Zustand: egal. Hauptsache, das Auto läuft damit so halbwegs, dass man damit fahren kann. Auch der Motor wird es locker überstehen, wenn er ein paar km zu fett oder zu mager läuft.
Der Umbau wäre schnell gemacht, es sind nur 4 Schrauben, die Benzinleitung und der Gaszug. Choke: egal.
Damit würde ich zum Tüv fahren und mir schriftlich bestätigen lassen, dass das Auto wieder auf Originalzustand zurückgerüstet wurde. Dann wieder umbauen und den Rochester ins Regal legen - fürs nächste Mal.
Grüße Thomas
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Meine 71er wurde vor zwei Jahren mit amerikanischem Brief gekauft und bei einem Us-car Spezialist auf Deutschen Standard umgebaut Lampen,Blinker und Handbremse. Habe Deutsche Zulassung und H-Kennzeichen mit Eintragung roter Blinker hinten und kleines Kennzeichen hinten und die Reifengrösse bekommen.
Kein Wort von Edelbrockansaugbrücke oder Edelbrockvergaser oder Flowmaster Auspufftöpfe. Habe auch verchromte Stahlfelgen drauf. Frage mich wie der Wagen deutsche Zulassung bekommen hat. Bin mal gespannt bei einer Verkehrskontrolle.
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Hallo zusammen,
das Thema sollte somit endgültig geklärt sein.
Hier die offizielle aussage vom TÜV:
Die geballte Energie, die in dieses Thema gesteckt wurde, hätten wir uns mit einer Mail sparen können :-)
Tschau Alois...
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