Habe großes Problem beim TÜV
#21
Hallo Stephan,
irgendwie verstehe ich das nicht. besoffen
Die Tabelle für den Geschwindigkeitsindex hat sich mit Sicherheit nicht geändert. Bei der Reifeneintragung wird der Geschwindigkeitsindex doch in den Fahrzeugbrief eingetragen und wenn da "HR" drinsteht sollte das doch auch für nachfolgende TÜV-Prüfungen bindend sein. Ich würde erst mal hier anrufen und nachfragen was da jetzt stimmt. Falls der Erbsenzähler Recht hat kannst du immer noch den TÜV wechseln, denn auch die kochen nur mit Wasser.

Gruß Thomas

@edit
Link gerade gebogen
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."
- Brandner Kaspar
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#22
Hallo Stefan, das ist ja völlig krank. Ich habe den Yokohama 255/60 R-15H drauf, also auch bis 210 kmh. Abzüglich der genannten Reserve hätte ich damit auch ein Problem. Meine C3 hatte im alten Brief als Höchstgeschwindigkeit 185 km eingetragen. Der Brief war jedoch verfallen und mußte per Neuabnahme neu erstellt werden. Und siehe da:... auf einmal stehen 205 khm im Brief, einfach eine wundersame Tuningmaßnahme per PC (so einfach ist also Chiptuning by Intel). Das heißt ja nun, dass ich beim nächsten TÜV Probleme bekommen kann, falls ich an einen Prüfer der Sorte 1000% gerate.
Ich könnte Dir eine Fotokopie des alten Briefes schicken, die ich aus Sicherheitsgründen gemacht hatte, falls es Dir nützt.

Grüße!
im Unendlichen ist alles möglich
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#23
Hallo Rolf,

mit einer Briefkopie meiner 71er LT-1 mit eingetragener Höchstgeschwindigkeit von 198 km/h könnte ich auch dienen.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#24
Eine LT1 mit 198 Top-Speed. Kopfschütteln

Was sich manche Prüfer so ausdenken. Eine LT1 geht mindestens 230. Dafür wurden die gebaut.
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#25
Zitat:zwischen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs und Reifenhöchstgeschwindigkeit müssen 4 %-Sicherheitsmarge bestehen.

D.h. 201 + 4% = knapp unter 210, 202 + 4% = knapp über 210.

Was soll der Blödsinn denn?
Wenn ich einen Reifen mit einem bestimmten Index aufziehe gehe ich davon aus, daß diese Geschwindigkeit auch gefahren werden kann und der Hersteller einen gewissen Betrag als Sicherheit eingebaut hat. Kann doch nicht sein, daß sich der Fahrer errechnen muss, wie schnell er denn eigentlich fahren darf weil er den Sicherheitszuschlag beachten muss.
Mir hat noch kein Reifenhändler gesagt: Der Reifen ist zwar bis 240 km/h zugelassen, Du darfst aber nur 230 km/h fahren. Habe ich auch noch nie in einer Zeitung gelesen. Im Gegenteil, bei Dauerversuchen werden die Reifen mit erheblich höherer Geschwindigkeit getestet bis sie platzen.
Die Sicherheit geht nach oben, nicht nach unten!

Bei unseren Produkten (Antriebsketten) geben wir ja auch eine Bruchkraft an die wir garantieren. In der Anwendung wird dann mit einem Sicherheitsfaktor multipliziert, je nach Anwendung auch unterschiedlich.
Wir sagen doch nicht zum Kunden: Die Bruchkraft ist mit xx Tonnen angegeben, Du musst aber eine Sicherheit von x % einrechnen, bleiben Dir also nur noch yy Tonnen übrig.

So ein Blödsinn (obwohl bei unseren Bürokraten ja alles möglich ist)
Frank


Edit.
Auf einem Vorgänger- Passat hatte ich auch H Reifen drauf, V Max war 208 km/h.
Stephan: nicht bangemachen lassen. Frag einfach beim reifenhersteller oder Händler nach bis wieviel ein h Reifen zugelassen ist, lass es Dir zur Not schriftlich geben oder gehe einfach zu einem TÜV der Ahnung hat.
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#26
Hallo Frank,

die Frage nach dem Warum des Blödsinn kann man sicher stellen, hilft einem aber nicht viel, wenn es den Blödsinn gibt.

Der Sinn (wenn man davon überhaupt reden kann) ist der, dass die max. Geschwindigkeit des Reifens nicht mit dem Fahrzeug überschritten werden soll (z.B. bei längerem Bergabstück), daher diese Sicherheitsmarge.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#27
Hallo Jürgen,
diese Sache ist aber mal wieder nichts anderes als die deutsche Gründlichkeit. Doppelt gemoppelt hält besser, scheint hier der Weisheit letzter Schluss zu sein.
Jeder Reifenhersteller hat selbstverständlich, in den entsprechenden Reifen, eine für solche Fälle völlig ausreichende Sicherheitsreserve.
Also ist es im Fall von Stephans Reifen eigentlich ein Witz, ein solches Verhalten an den Tag zu legen.
Nur meine Meinung !

Gruß, Al
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#28
@ JR
Hast ja Recht, ändern wird sich nichts.
Aber für solche Fälle wie Bergabfahrt hat ja der Reifenhersteller eine Sicherheit nach ober kalkuliert.
Frank
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#29
Habe noch folgende (als Scan bei Bedarf) im Angebot:

Schein ´77er: SR-Reifen, Vmax 195 km
Schein ´70er: VR-Reifen, Vmax 225 km







Komisch, über 200 PS Mehrleistung bringt nur 30 km/h plus .....
Hallo-gruen , .......  vette Grüße, Gerd

                 °°  °°  

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#30
Hi Stephan!

Ich werde gegen Ende dieser Woche / Anfang nächster Woche meine 73-er (zwar BB) durch den TÜV bringen. Bin mal gespannt was er mir als Höchstgeschw. einträgt.
Ich kann mich ja einfach mal melden wenn´s eingetragen ist, vielleicht hilft dir das dann weiter beim TÜV! (könnte ja sein, daß der Prüfer mir keine 200km/h einträgt...)
Mit Burnout Grüßen

Michael

Jumping Insel :glaskugel:

___________
[Bild: ycm.gif]
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