Servolenkung
#11
Oder lass es hier umbauen unter Beibehaltung der originalen Optik.

https://www.die-radiowerkstatt.de/

Bei meiner C3 hat das fabelhaft funktioniert.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#12
Danke Matthias. Der TÜV sagt die Reifen habe kein Eurokennzeichen und darum keine Zulassung.würde meine Reifen doch dann verkaufen , kannst Du mir helfen.lg. Heppber
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#13
Geltungsbereich des EU-Reifenlabels

gilt für
• PKW Reifen
• LKW Reifen
• Transporterreifen

gilt nicht für
• Motorradreifen
• Runderneuerte Reifen
• Geländereifen für den gewerblichen Einsatz
• Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgt ist
• Notreifen des Typs T
• Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h
• Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser d 254 mm (10Ý) oder e 635 mm (25Ý)
• Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen
• Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die für Rennen bestimmt sind.

Siehe EU Verordnung Nr. 1222/2009.

Ich würde einen anderen Prüfer aufsuchen.

Gruß
Matthias


The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin
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#14
Hallo Matthias. Nach Rüchsprache mit dem TÜV handelt sich die Euroverordnung Nr.1222/ 2009 nur für alle Umweltangelegenheiten wie zum Beispiel Verbrauch des Fahrzeuges nicht aber für dieGeschwindigkeitsangabe , dieses ist der Hauptgrund warum keine Zulassung vom TÜV. Nochmals vielen Dank für Deine Bemühungen. Gruß Heppberg. Bei der Servolenkung bin ich weiter gekommen und werde mir eine einbauen . Die Kosten belaufen sich auf ca. 3500 Euro einschließlich Mw St. Viel Geld oder hast Du einen besseren Vorschlag
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#15
Wie jetzt, erst kein Eurokennzeichen nun kein Speedindex? Welche Reifenmarke ist das?

Gruß
Matthias


The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin
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#16
Zitat: Bei der Servolenkung bin ich weiter gekommen und werde mir eine einbauen . Die Kosten belaufen sich auf ca. 3500 Euro einschließlich Mw St. Viel Geld oder hast Du einen besseren Vorschlag

Ich habe diese Servolenkung auch verbaut, und muss sagen, ist schon eine tolle Sache, jedoch habe ich sie noch zum Einführungspreis bekommen (1900$). Zu diesem Preis musste ich nicht lange überlegen

Das Lenkradspiel bleibt jedoch. Stört einem dies besonders kann man eine Zahnstangenlenkung einbauen (habe ich mir auch schon überlegt), jedoch soviel ich weiss nicht H-Zulassungskonform und sofort für jeden Prüfer ersichtlich. Die EZ Powersteering sieht man dagegen nicht Feixen

Gruß
Jürgen
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#17
Hallo Jürgen,

Der Preis von ca. 3.500 Euro ist inkl. Einbau und MWSt. Die Lenkung selbst kostet ca. 2.800 inkl. Transport und MWSt.

Ich habe beim Einbau der EZ Lenkung auch das Lenkgrtriebe gemäß Serviceanleitung nachgestellt.
Die Lenkung muss noch leicht gehen und hochgebockt soll sich bei der geringsten Lenkradbewegung das Rad bewegen.
So ist es in der Original Chevrolet Serviceanleitung beschrieben.
Nach der Einstellung ist mein Spiel minimal und mit den kleineren Lenkrad kaum noch wahrnehmbar.

Meiner Meinung nach ist mir der Komfort beim fahren mehr wert als die Optik und so gibt es auch Autos mit nicht original Sitzen und andere mit kleineren Lenkräder (bei Einbau einer Servolenkung)
Die Originalsitze gehören in die Corvette, weil diese wegen der Verdeckklappe doch sehr weit nach hinten ragen müssen.

Mein Polsterer hat mir beim Neubezug der Sitze in Echtleder auch den kompletten Federuntersatz mit Rahmen neu anfertigen lassen, weil die amerikanische Federkonstruktion einfach schlecht ist und ich auf meinem Sitz vor der Restaurierung nur noch am verumhüpfen war. Chevrolet hat nie die Federn und den inneren Stahlrahmen lackiert, so dass diese i.d.R. verrottet, verrostet und gebrochen sind. Das bestätigt u.a. Corvette America in seinem Video zum Sitzbezug.

Alfred
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#18
Hallo,
ich hatte mir auch überlegt die Servolenkung einzubauen, habe mich aber dann doch dagegen entschieden.
Ich fahre jetzt etwas mehr Druck in den vorderen Reifen, dadurch wird zwar der Komfort etwas eingeschränkt aber dies ist noch in Ordnung und die Lenkung geht deutlich leichter.
Viele Grüße
Peter
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#19
Die Verordnung R30 sagt aber was anderes:



*
RECHTSAKTE VON ORGANEN, DIE DURCH INTERNATIONALE
ÜBEREINKÜNFTE GESCHAFFEN WURDEN
Nur die von der UN/ECE verabschiedeten Originalfassungen sind international rechtsverbindlich. Der Status dieser Regelung und das
Datum ihres Inkrafttretens sind der neuesten Fassung des UN/ECE-Statusdokuments TRANS/WP.29/343 zu entnehmen, das von folgender
Website abgerufen werden kann: https://www.unece.org/trans/main/wp29/wp...cstts.html
Regelung Nr. 30 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) —
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
Revision 3
Einschließlich des gesamten gültigen Textes bis:
Ergänzung 15 zur Änderungsserie 02 — Tag des Inkrafttretens: 10. November 2007
INHALT
REGELUNG
1. Anwendungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
3. Aufschriften
4. Antrag auf Genehmigung
5. Genehmigung
6. Vorschriften
7. Änderungen des Reifentyps und Erweiterung der Genehmigung
8. Übereinstimmung der Produktion
9. Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion
10. Endgültige Einstellung der Produktion
11. Übergangsbestimmungen
12. Namen und Anschriften der Technischen Dienste, die die Prüfungen für
die Genehmigung durchführen, und der Behörden
ANHÄNGE
Anhang I Mitteilung über die Erteilung oder die Erweiterung oder die Versagung oder die Zurücknahme
einer Genehmigung oder die endgültige Einstellung der Produktion für einen Reifentyp für
Kraftfahrzeuge nach der Regelung Nr. 30
Anhang II Beispiel für die Anordnung des Genehmigungszeichens
Anhang III Anordnung der Reifenaufschriften
Anhang IV Tragfähigkeitsindizes
Anhang V Größenbezeichnung und Hauptabmessungen der Reifen
Anhang VI Messverfahren für Luftreifen
Anhang VII Verfahren für die Belastungs-/Geschwindigkeitsprüfung
L 201/70 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.7.2008

1. ANWENDUNGSBEREICH
Diese Regelung gilt für neue Luftreifen, die hauptsächlich, aber nicht ausschließlich für Fahrzeuge
der Klassen M1, O1 und O2 (1).
Sie gilt nicht für Reifen, die bestimmt sind für
a) die Ausrüstung historischer Fahrzeuge (Oldtimer)
b) Wettbewerbe.
*

Hier unter 1a) sind Oldtimer eindeutig ausgenommen.

Gruß Thomas


Hier der ganze Text

https://www.reifenpresse.de/wp-content/u...pdf?71caf8
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