Hallo Leute,
die Sache ist gegessen.
Habe mir im Internet Adressen von TÜV, Dekra und GTÜ heraus gesucht und habe das Gutachten inklusive Fahrzeugschein überall hingeschickt.
Heute bekam ich vom TÜV in Frankfurt-Kalbach eine Nachricht, ja Ihr lest richtig.....TÜV, dass sie im großen und ganzen, basierend auf den Unterlagen, keine Probleme sehen.
Also ich los ......................
TÜV Sachverständiger freundlich und zuvorkommend. Hat mir alle Schritte die er überprüft hat erklärt und hat auch gleich dazu gesagt wo die wirklichen Grenzen und die Schmerzgrenzen sind.
Meine Geschichte fällt unter Schmerzgrenze, aber er sieht keine Beeinträchtigung der Straßenverkehrsordnung.
Hier habe ich mal nachgehackt, weil es sicherlich einige von Euch interessieren wird.
Ich hoffe ich kann das Fachchinesisch so wiedergeben, wie er mir es erklärt hat:
Es gibt zwei Methoden, wie man das mit den Spurplatten beurteilen kann.
a. Nach EU-Abnahmeverfahren
b. Nach ABE-Abnahmeverfahren
Zu a.) Die Radaußenkante muss mit dem Kotflügel abschließen. Er hat mir auch noch den Bereich in Grad gesagt, welcher hier herangezogen wird.
Zu b.) Die Lauffläche des Reifens darf in einem gewissen Bereich (von xx Grad - yy Grad) nicht über dem Kotflügel stehen.
Er hat es nach Variante b.) beurteilt, da Variante a.) ein hoffnungsloser Fall war.
Trotz nur 20mm Spurverbreiterung kann dies im hinteren Bereich der Kotflügels nicht eingehalten werden.
Bei diesen minimalen Abweichungen muss der Prüfer je nach Fahrzeugtyp abschätzen, ob die Strassenverkehrsordnung gefährdet ist und/oder ob es bauartbedingt eine Möglichkeit gibt die Radläufe zu verbreitern. (Kosten/Nutzen Faktor)
Da es aber bei der Corvette designbedingt ist, dass dieser kleine Bereich aus den Vorgaben herausfällt, war das für ihn okay.
Also Nachweis nach §19 Abs. 4 Satz 1 StVZO ausgefüllt, 51,--€ bezahlt und die Sache war geritzt.
Nur noch zur Info: Laut Sachverständigem sind die 25mm und 30mm Spurplatten mit diesen Vorgaben auf der Hinterachse nur mit Verbreiterung der Radkästen möglich. Sollten diese trotzdem eingetragen werden so ist das nicht mehr wirklich im Bereich des legalen und und und...........
Unten ist noch ein Bild, wo er mir grob den Bereich gezeigt hat, welcher für a.) und b.) als abdeckungspflichtig zählt.
@Peter (DD7)
Habe Herrn Erhard angerufen und Ihm das Gutachten und den Schein zur Begutachtung letzen Dienstag zugeschickt. Er konnte mir in dem Fall leider auch nicht helfen.
Das mit dem Bierchen bleibt aber bestehen !!!!!
@Frank (malayka)
Auch ein Dank an Dich für die Kopie Deines Fahrzeugscheines.
Wenn wir uns mal kennenlernen, werde ich auch hier ein Bierchen springen lassen.