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Jürgen,
ganz meiner Meinung, bei beiden Themen.
Wobei bei ersterem die Sympathiefrage bei mir ganz klar beantwortet werden kann.
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prima Idee Jürgen,
ich versuche ja seit Jahren ihm zu begegnen aber leider hat er nicht die Eier in der Hose irgendwo aufzutauchen.
Lad ihn doch mal auf ne Veranstaltung ein.
mir ging es übrigens darum das die 3 Damen die sich in Trier die Stelle des Zulassungsleiters teilen mit allen Kräften versuchen einem das Kleinkraftradkennzeichen zu verwehren. Auf dem TÜV-Treffen in Karlsruhe habe ich erst kürzlich einen gleichen Cougar wie meinen gesehen der frisch zugelassen war und vorn und hinten Kreinkraftradkennzeichen hatte zugelassen in Landau im gleichen Bundesland wie meinem.
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Thomas, da sind wir uns doch alle einig, dass nahezu alles geht, wenn der Zulassungsstellenmitarbeiter oder -chef bzw. der zuständige Beamte im RP nur will!
Gruß
JR
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Zitat:Original von JR
Zum Thema:
Wenn ich mir den Thüringer Erlass ansehe, gibt es sehr wohl die Möglichkeit, dass bei Oldtimern vorne auch kleine Kennzeichen zugeteilt werden können.
Der von scmike zitierte Satz gilt zwar generell, beim Abschnitt zur Kennzeichnung von Oldtimern ist aber explizit dieser Satz eingefügt:
Zitat:Von der Ausgestaltung, insbesondere von der Größe der Kennzeichen, darf bei
Oldtimern abgewichen werden, wenn die Anpassungen am Fahrzeug dem Charakter
eines kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes widersprechen. Ein diesbezüglicher
nachvollziehbar begründeter Vermerk muss im Gutachten nach § 23 StVZO
enthalten sein.
Da steht nichts davon, dass das nicht für hinten gilt. Insofern liegt Mike mMn mit seiner Schlussfolgerung falsch.
JR
Nö, liegt er nicht, denn unter dem von Dir zitierten Oldtimer-Abschnitt steht auch:
"Für die Ausgestaltung und Anbringung historischer Kennzeichen gelten die verkehrsrechtlichen Bestimmungen sowie die Festlegungen nach Nummer I. dieses Erlasses"
Und in Nummer I. steht nunmal (Du ahnst es bereits):
"Für das vordere Kennzeichen ist eine Ausnahmegenehmigung grundsätzlich nicht zu vertreten."
HIER auch ein Statement vo TÜV-SÜD dazu (letzter Abschnitt).
Nochmal: Ich bin mir bewußt daß trotzdem manchmal kleine Kennzeichen für vorne zugeteilt werden und ich freue mich ganz ehrlich für jeden der das geschafft hat!
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Auch das Statement vom TÜV bezieht sich nicht auf Oldtimer!
Zu den Thüringern:
" Größe der Kennzeichen"
Du wirst es ahnen, das ist der Plural!
Hier sagt Dir jeder des Deutschen Mächtige und insbesondere jeder Jurist, dass sich das nicht nur aufs vordere Kennzeichen bezieht.
Gruß
JR
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richtig Jürgen,
nur wenn er nicht will könnte man ja wenn es z.B. als Ländersache irgendwo festgeschrieben steht mit Benachteiligung wegen Behördenwillkür argumentieren. DEnn auch der Zulassungsstellenleiter hat einen Vorgesetzten und der sitzt hier in Trier im Rathaus, soweit habe ich schonmal nachrecherchiert.
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Ja genau.
Und weiter unten in dem Thüriger Text (wo es um rote Kennzeichen geht) steht z.B.
"Für die Zuteilung eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung (rotesDauerkennzeichen) hat der Halter eines Oldtimers nur Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung durch die Zulassungsbehörde."
Dort ist es Singular und das bedeutet dann daß man nur ein rotes Kennzeichen bekommt, was dann wahrschenlich bei jedem Halt von vorne nach hinten zu wechseln ist.
Ganz ehrlich...langsam wirds komisch hier, was die Argumente angeht
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damit ist aber was ganz anderes gemeint was weniger mit dem Fahrzeug zutun hat.
Der Zulassungsstellenleiter prüft bei Vergabe von roten Kennzeichen ob der Beantrager des Kennzeichens egal ob 06er oder 07er von seiner Person dazu geignet ist ein solches Kennzeichen zu besitzen. Der Inhalt des polizeilichen Führungszeugnis kann in einem solchen Fall ein KO-Kriterium sein.
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23.02.2015, 23:13
Sei mit nicht böse, aber das ist so irre, daß es nichtmal die Bezeichnung "Argument" verdient hat.
Mein Vorschlag zur Güte:
Du hast dem Wettbewerb "Wie interpretiere ich Verordnungen so, daß der Sinn rauskommt den ich mir wünsche" gewonnen und ich gebe mich geschlagen.
Ab sofort behaupte ich (entgegen meiner bisherigen Meinung) daß für eine Ausnahmegenehmigung für verkleinerte, vordere Kennzeichen an Oldtimern die gleichen Kriterien gelten wie für hintere.
Wenn der Heini auf der Zulassung das partout nicht einsehen will liegt ein eklatanter Fall von behördlicher Willkür, Analphabetismus oder schlichter Dummheit seinerseits vor.
Dies ist ihm oder seinem Vorgesetzten umgehend mitzuteilen. Am besten wörtlich und als Beweis ist ein Duden mitzuführen, der den Unterschied zwichen Singular und Plural zweifelsfrei erklärt.
Wenns dann immer noch nicht klappt, hilf nur noch randalieren.
Aber Spaß beiseite. Es ist nunmal fakt daß sie Zuteilung für vorne nur vom Goodwill der Zulassungsstelle abhängt und die entprechenden Verordnungen (zumindest die mir bekannten) einen Anspruch darauf nicht hergeben. Selbst wenn man sie rückwärts liest nicht!
...und damit bin ich auch raus aus diesem Thread, von dem ich jetzt selbst einsehe daß es der 1000. zum gleichen Thema ist und der trotzdem keine Klarheit schafft.
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Du brauchst jetzt gar keinen auf beleidigte Leberwurst zu machen!
Natürlich ist es schwieriger, ein kleines Kennzeichen für vorne zu bekommen, aber es ist von der Gesetzes-/Verordnungslage nicht per se nicht zulässig - und nur darum gehts hier!
Im Regierungsbezirk Darmstadt kann z.B. die Zulassungsstelle bei Oldtimern eine Ausnahmegenehmigung für das hintere Kennzeichen ausstellen, für das vordere kann das nur das Regierungspräsidium in Darmstadt selbst.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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