15.02.2011, 19:59
hallo truppe
na wie erwartet gibt das mal wieder einen mega-post.
was die iso - norm und elektromagnetismus angeht, hab ich wohl zu schnell getippt.
iso ist eine hersteller-norm, der elektro-kram wird zwar auch verlangt, ist was aber ne andere norm ( tippfehler meinerseits).....
viele poster sind hier über den sockel, die bauform und die bauartgenemigung gestolpert.
jedes für sich ist ein fall für sich.
folgender fall zur unterscheidung zwischen bauart, bauform und ce.genemiegung.
in unserem fuhrpark haben wir fahrzeuge ( volvo - zugmaschienen )
an denen z.b. eine kennzeichenleuchte an dem einen kfz nach links gelb (außen)
nach hinten rot und nach innen weiß leuchtet.
diese leuchte haben wir mitl. in 3 ausführungen am lager
1. mit ner 5watt glühlampe
2. mit einer leiste von ca. 5 led
3. mit 2 led-leisten ( leds sind dann etwas kleiner )
alle haben das geiche ce und kba prüfzeichen!!!!!!!!!!!!
auch läßt sich die kappe untereinander austauschen...
( glühlampe hat ne e-nummer, led haben eine bauartgenehmigung)
auch haben wir fahrzeuge, die mit halogen und welche mit xenon-licht. (unterschiedliche baujahre)
hab mir heute mal den spaß gemacht ( bei dem mistwetter) und mir mal die kennzeichnungen und auch die ersatzteilnummern für die scheinwerfer rausgesucht.
sie sind bei beiden identisch.
was den schluß zuläßt, das ich beim alten auto gleichen typs auf xenonlampen des neuen baujahres umbauen kann, ohne das irgen eine abe / zulassung erlischt.....
was nur z.b. in diesem fall die behauptung widerlegt, lampen sind nur mit dem gleichen leuchtmittel wie geprüft zu betreiben.
leuchten und lampen sind 2 unterschiedliche einheiten und auch als solche zu bewerten !!!!
wie ich schon anfangs sagte, es gibt glühlampen von hersteller x. diese wird nun mit reflektor y geprüft und genehmigt.
jetzt tausche ich diese gegen eine vom hersteller abc aus.
und nu????
nix passiert, denn die glühlampe hat eine eigene prüfnummer ( E-kennzeichen , nicht mit ce- zu verwechseln ), unabhängig vom reflektor.
außerdem mal am rande erwähnt.
bei fast allen bussen wird die anzeige " richtung dingendskirchen.. " und bei den lkw oben über dem fahrerhaus die anzeige " fuhrunternehmen xy " durch eine art neonlampe erzeug ( sieht wie ne energiesparlampe aus), die nicht in der stvzo aufgeführt wird.
und warum brauch sie das auch nicht ?
( auf die antworten bin ich gespannt )
gesammtelte und z.t. veröffendlichte copien sagen mal für den leien aus-
erfüllt ein "leuchtmittel" die anforderungen der "leuchtmittel-ce-norm" ist diese uneingeschränkt zu verwenden.
natürlich muss ich allen recht geben, das der "vernost" xenon mist nicht wirklich was taugt, auch sind die prüfzeichen zum größten teil wohl nicht ganz legal......
wem ich den ganzen sachverhalt mal genauer erklären soll ( habe beruflich leider des öfteren damit zu tun ) beantworte ich die fragen auch gerne per telefon.
gruß martin
na wie erwartet gibt das mal wieder einen mega-post.
was die iso - norm und elektromagnetismus angeht, hab ich wohl zu schnell getippt.
iso ist eine hersteller-norm, der elektro-kram wird zwar auch verlangt, ist was aber ne andere norm ( tippfehler meinerseits).....
viele poster sind hier über den sockel, die bauform und die bauartgenemigung gestolpert.
jedes für sich ist ein fall für sich.
folgender fall zur unterscheidung zwischen bauart, bauform und ce.genemiegung.
in unserem fuhrpark haben wir fahrzeuge ( volvo - zugmaschienen )
an denen z.b. eine kennzeichenleuchte an dem einen kfz nach links gelb (außen)
nach hinten rot und nach innen weiß leuchtet.
diese leuchte haben wir mitl. in 3 ausführungen am lager
1. mit ner 5watt glühlampe
2. mit einer leiste von ca. 5 led
3. mit 2 led-leisten ( leds sind dann etwas kleiner )
alle haben das geiche ce und kba prüfzeichen!!!!!!!!!!!!
auch läßt sich die kappe untereinander austauschen...
( glühlampe hat ne e-nummer, led haben eine bauartgenehmigung)
auch haben wir fahrzeuge, die mit halogen und welche mit xenon-licht. (unterschiedliche baujahre)
hab mir heute mal den spaß gemacht ( bei dem mistwetter) und mir mal die kennzeichnungen und auch die ersatzteilnummern für die scheinwerfer rausgesucht.
sie sind bei beiden identisch.
was den schluß zuläßt, das ich beim alten auto gleichen typs auf xenonlampen des neuen baujahres umbauen kann, ohne das irgen eine abe / zulassung erlischt.....
was nur z.b. in diesem fall die behauptung widerlegt, lampen sind nur mit dem gleichen leuchtmittel wie geprüft zu betreiben.
leuchten und lampen sind 2 unterschiedliche einheiten und auch als solche zu bewerten !!!!
wie ich schon anfangs sagte, es gibt glühlampen von hersteller x. diese wird nun mit reflektor y geprüft und genehmigt.
jetzt tausche ich diese gegen eine vom hersteller abc aus.
und nu????
nix passiert, denn die glühlampe hat eine eigene prüfnummer ( E-kennzeichen , nicht mit ce- zu verwechseln ), unabhängig vom reflektor.
außerdem mal am rande erwähnt.
bei fast allen bussen wird die anzeige " richtung dingendskirchen.. " und bei den lkw oben über dem fahrerhaus die anzeige " fuhrunternehmen xy " durch eine art neonlampe erzeug ( sieht wie ne energiesparlampe aus), die nicht in der stvzo aufgeführt wird.
und warum brauch sie das auch nicht ?
( auf die antworten bin ich gespannt )
gesammtelte und z.t. veröffendlichte copien sagen mal für den leien aus-
erfüllt ein "leuchtmittel" die anforderungen der "leuchtmittel-ce-norm" ist diese uneingeschränkt zu verwenden.
natürlich muss ich allen recht geben, das der "vernost" xenon mist nicht wirklich was taugt, auch sind die prüfzeichen zum größten teil wohl nicht ganz legal......
wem ich den ganzen sachverhalt mal genauer erklären soll ( habe beruflich leider des öfteren damit zu tun ) beantworte ich die fragen auch gerne per telefon.
gruß martin