15.02.2011, 14:58
Zitat:Original von Thomas V
Legalität:
der Cons** Machtin68........
auf Dein Posting habe ich nur gewartet Martin..... Du hast ja schon in anderen Foren versucht allen klar zu machen das nachgerüstetes Xenon legal sei
Das wird es aber nie!
Da kannst Du noch soviel schlaues Papier hochladen.
Die verbauten Scheinwerfer in unseren Autos sind nur mit dem dafür zugelassenen Leuchtmitteln legal zu betreiben. Baue ich in einem H4 Scheinwerfer einen Xenonbrenner ein erlischt automatisch die Genehmigung für den gesamten Scheinwerfer! Der wurde nun mal mit H4 Leuchtmittel Typgeprüft und zugelassen.
Das wird Dir jeder TÜV so bestätigen.
Genausowenig darf ich ein H7 Leuchtmittel für einen H4 Scheinwerfer adaptieren.
Ob man das nun dennoch macht und mit dem Risiko lebt steht auf einem anderen Blatt
So ist es. Leuchtmittel und Scheinwerfer sind gemeinsam zu betrachten. Ebenso ist es beispielsweise einem Ferrari-Lenkrad und einen Fiat Panda. Beide sind für sich gesehen zugelassen. Die Zulassung des Panda erlischt aber, wenn das Ferrari-Lenkrad eingebaut wird.
Beste Grüße, Alexander