14.02.2011, 18:36
Mein Vergleich zieht natürlich. Aber ich will es nochmal anders erklären:
Die Scheinwerfer haben eine E-Prüfnummer. Diese ist an die Verwendung eines zugelassenen Leuchtmittels des Typ H4 gekoppelt. Man muss also zwingend eine H4-Birne mit E-Prüfnummer verbauen. Unzulässig sind demnach Gasentladungslampen, LEDs usw - zumal es kein E-Prüfnummer für einen H4-Sockel i.V. mit einer Gasentladungslampe gibt (Stand 14.02.2011), also das Angebot so nicht stimmen kann.
Fazit: Die Betriebserlaubnis für ein Teil ist an dessen unveränderte Verwendung gekoppelt. Pfuscht man daran rum, erlischt die Teile BE (siehe Rückleuchten aber auch Frontscheinwerfer).
Die Scheinwerfer haben eine E-Prüfnummer. Diese ist an die Verwendung eines zugelassenen Leuchtmittels des Typ H4 gekoppelt. Man muss also zwingend eine H4-Birne mit E-Prüfnummer verbauen. Unzulässig sind demnach Gasentladungslampen, LEDs usw - zumal es kein E-Prüfnummer für einen H4-Sockel i.V. mit einer Gasentladungslampe gibt (Stand 14.02.2011), also das Angebot so nicht stimmen kann.
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