21.10.2003, 18:37
Das geht nicht ohne Richtbank ! Alles andere ist Pfusch.
Im Zweifelsfall ist eine ordentliche Reparaturquittung auch eine Maßnahme zum Werterhalt, falls Du das Fahrzeug mal verkaufen willst. Einen solchen Unfall mußt Du in jedem Fall angeben !
Im Zweifelsfall ist eine ordentliche Reparaturquittung auch eine Maßnahme zum Werterhalt, falls Du das Fahrzeug mal verkaufen willst. Einen solchen Unfall mußt Du in jedem Fall angeben !