14.09.2010, 10:39
Na ja. Wenn ich nicht ganz irre und die Fa. nicht in der Lage ist den "Einbaufehler" zu beheben bist du ja notfalls berechtigt jemand anderen damit zu beauftragen und die Kosten an die Kerle weiterzuleiten.
Ist halt mühsam mit der Rechtssprechung zu arbeiten aber bevor ich mir die Vette über den Jordan schicken lasse.....
Ist halt mühsam mit der Rechtssprechung zu arbeiten aber bevor ich mir die Vette über den Jordan schicken lasse.....
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!