16.05.2009, 16:29
Hallo Uwe K.,
Urteile gelten immer nur "inter partes", d.h. zwischen den Parteien, die sich vor Gericht getroffen haben. Wenn es aber eine gefestigte Rechtsprechung gibt oder z.B. ein Urteil des BGH, dann kannst Du relativ sicher sein, dass ein Gericht, vor das Du dann gehst, genauso entscheidet.
Gruß, Ingo
Urteile gelten immer nur "inter partes", d.h. zwischen den Parteien, die sich vor Gericht getroffen haben. Wenn es aber eine gefestigte Rechtsprechung gibt oder z.B. ein Urteil des BGH, dann kannst Du relativ sicher sein, dass ein Gericht, vor das Du dann gehst, genauso entscheidet.
Gruß, Ingo
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