06.04.2009, 16:03
Zitat:Original von man-in-white
Zitat:Sollte mal eine Lampe ausfallen (oder mehrere) und man bemerkt es nicht wäre die Schuldfrage ähnlich wie bei der Diskussion mit den roten Rückleuchten, die man angeblich schlecht sieht.Ich denke mal, der Vergleich hinkt ein wenig. Eine ausgefallene Birne kann man ersetzen - es zwingt einen jedoch keiner dazu. Ob Du nun also eine Warnmeldung erhälst oder nicht - das wird schon nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen - es kann ja auch die Birne der Warnleuchte kaputt sein
Mir persönlich wäre das auch sowas von egal, ob diese Lampe noch geht oder nicht - ich kontrolliere meine Lampen eh von Zeit zu Zeit.
Und bei einem Unfall wird auch kein Polizist prüfen, ob eine Birne ausgefallen war und ob Du dafür eine Warnmeldung erhalten hattest.
Wie gesagt, es steht wahrscheinlich nirgendwo, daß man beim Aufleuchten der Warnlampe sofort den Parkplatz anszteuern und den Wagen bis zur behebung des Schadens stillegen muss.
Frank
Ich wiederhole nur die Straßenverkehrsordnung. Ob das nun in Wirklichkeit jemand merkt doer nicht sei dahingestellt...
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