28.05.2003, 12:08
Hallo Rene,
mit Schreiben vom 24.März 2003 teilte mir Opel folgendes mit:
".... die von Ihnen erwähnte Erzeugnisänderungskampagne aufgreifend,teilen wir Ihnen mit,daß es bei einigen General Motors Chevrolet Corvette Modellen während dem Startvorgang zu Störungen des Lenkschlosses kam.Wir gehen davon aus,daß mit der Instandsetzung des in Rede stehenden Fahrzeuges Ihres Mandanten dieser Defekt ordnungsgemäß behoben wurde.
Sollte das Lenkradschloß jedoch wider Erwarten nicht entriegeln und das Fahrzeug Ihres Mandanten setzt sich in Bewegung,so schaltet sich der Motor selbständig ab ! "
Mit anderen Worten: Wer sich die Mühe gemacht hat seine Corvette Nachrüsten zu lassen,d.h.an der Rückrufaktion teilgenommen hat,der kann relativ beruhigt durch die Gegend fahren.
Die Frage ist jetzt nur wer wird angeschrieben ?Nach meiner Information nur die Erstbesitzer die ihre Corvette bei GM-Händler in Deutschland gekauft haben.Logischerweise sind alle anderen Corvettebesitzer bei GM Deutschland nicht erfaßt.
Alle GM-Werkstätten mit denen ich bisher gesprochen habe,haben die Lenkradblockierung bei geringer Geschwindigkeit - bis etwa 5 km/h - erlebt.Nach deren Nachrüstung ist der Fehler in keinem Fall nochmals aufgetreten.
Nach langem Hin-und Her hat mir OPEL/GM schriftlich folgendes am 8.Mai 2003 bestätigt:
".....daß sich der geöffnete und gesicherte elektrische Lenkradverriegelungsmotor während der Fahrt verriegelt,war und ist nie Gegenstand der Beanstandungen und der daraufhin durchgeführten Kampagne gewesen.Es ist also auch nach dem Umbau und heutigen Stand der Technik auzuschließen,daß sich der elektrische Lenkradverriegelungsmotor an europäischen Chevrolet Corvette Modellen während der Fahrt verriegeln kann. "
Ende des Zitat.
Für mich ist damit alles gesagt und ich fahre künftig sehr beruhigt durch die Gegend.
mit Schreiben vom 24.März 2003 teilte mir Opel folgendes mit:
".... die von Ihnen erwähnte Erzeugnisänderungskampagne aufgreifend,teilen wir Ihnen mit,daß es bei einigen General Motors Chevrolet Corvette Modellen während dem Startvorgang zu Störungen des Lenkschlosses kam.Wir gehen davon aus,daß mit der Instandsetzung des in Rede stehenden Fahrzeuges Ihres Mandanten dieser Defekt ordnungsgemäß behoben wurde.
Sollte das Lenkradschloß jedoch wider Erwarten nicht entriegeln und das Fahrzeug Ihres Mandanten setzt sich in Bewegung,so schaltet sich der Motor selbständig ab ! "
Mit anderen Worten: Wer sich die Mühe gemacht hat seine Corvette Nachrüsten zu lassen,d.h.an der Rückrufaktion teilgenommen hat,der kann relativ beruhigt durch die Gegend fahren.
Die Frage ist jetzt nur wer wird angeschrieben ?Nach meiner Information nur die Erstbesitzer die ihre Corvette bei GM-Händler in Deutschland gekauft haben.Logischerweise sind alle anderen Corvettebesitzer bei GM Deutschland nicht erfaßt.
Alle GM-Werkstätten mit denen ich bisher gesprochen habe,haben die Lenkradblockierung bei geringer Geschwindigkeit - bis etwa 5 km/h - erlebt.Nach deren Nachrüstung ist der Fehler in keinem Fall nochmals aufgetreten.
Nach langem Hin-und Her hat mir OPEL/GM schriftlich folgendes am 8.Mai 2003 bestätigt:
".....daß sich der geöffnete und gesicherte elektrische Lenkradverriegelungsmotor während der Fahrt verriegelt,war und ist nie Gegenstand der Beanstandungen und der daraufhin durchgeführten Kampagne gewesen.Es ist also auch nach dem Umbau und heutigen Stand der Technik auzuschließen,daß sich der elektrische Lenkradverriegelungsmotor an europäischen Chevrolet Corvette Modellen während der Fahrt verriegeln kann. "
Ende des Zitat.
Für mich ist damit alles gesagt und ich fahre künftig sehr beruhigt durch die Gegend.
Mit corvettefreundlichen Grüßen
HK-Vette ( Helmut )
HK-Vette ( Helmut )