28.08.2008, 12:43
Zitat:Bei mir sind im Ausweis Headers mit 80 dB eingetragen.
Stand- oder Fahrgeräusch?
In Germanien ist es jedenfalls so, dass das Standgeräusch rechtlich überhaupt keine Bedeutung hat. Ist halt nur einfacher zu messen, als das Fahrgeräusch. Und damit die Rennleitung es einfacher hat, wird es eingetragen und dann auch mal eben mitten auf der Piste kontrolliert. Weicht dann das gemessene Standgeräusch vom eingetragenen (deutlich) ab, dürfen die Streckenposten davon ausgehen, dass die Anlage modifiziert und auch beim Fahrgeräusch zu laut ist.
Aber: ich hatte mich auch gewundert, wie in meine Papiere 74 dB als Standgeräusch kommen (das wäre ja unhörbar ), es ist aber so, dass in den 70ern halt anders gemessen wurde. Deshalb muss die Rennleitung, wenn sie heute misst (0,5 m im 45° Winkel vom Auspuffende) 26 dB dazurechnen.
Was bedeutet, ich darf 100 dB Standgeräusch haben
Wieviel ich wirklich habe, weiß ich nicht. Mein Bekannter, der bei der mobilen Rennleitung arbeitet hat gerade Urlaub. Wenn er wieder da ist werde ich das mal ganz inoffiziell aber nach Vorschrift messen gehen...
Und Tschüß
Jürgen
Wer Neues entdecken will, muss die ausgelatschten Pfade verlassen.
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