28.03.2003, 00:36
Hallo C5 Fahrer!!!
Letzte Woche hatte ich meine 2-jährliche Jnspektion.Bei dieser Gelegenheit wollte ich nach der Rückrufaktion mein Lenkradschloß mit erneuern lassen.Beim Abholen meiner Vette sagte man mir,(man höre u. staune) das Lenkrad sei ohne es zu zerstören ,nicht auszubauen.Jetzt werde ein neues Lenkrad bestellt u. dann wird die Reparatur fortgesetzt.Das mir jetzt schon schwummrig wird,könnt ihr sicher verstehen.Vielleicht habe ich dann bei 280 das Lenkrad in der Hand.Jch spreche hier von meinem authorisierten GM Händler u. nicht von einem Autofriedhof , auf dem meine Vette nach mehreren Besuchen in dieser Werkstatt bald Landen wird.Die Rückrufaktion war im August 2002.Im November hatten sie endlich das Lenkradschloss am Lager.Während der Garantiezeit muss ich wohl in dieser Werkstatt bleiben.Wie soll ich mich verhalten?
Euer Peter!!!
Letzte Woche hatte ich meine 2-jährliche Jnspektion.Bei dieser Gelegenheit wollte ich nach der Rückrufaktion mein Lenkradschloß mit erneuern lassen.Beim Abholen meiner Vette sagte man mir,(man höre u. staune) das Lenkrad sei ohne es zu zerstören ,nicht auszubauen.Jetzt werde ein neues Lenkrad bestellt u. dann wird die Reparatur fortgesetzt.Das mir jetzt schon schwummrig wird,könnt ihr sicher verstehen.Vielleicht habe ich dann bei 280 das Lenkrad in der Hand.Jch spreche hier von meinem authorisierten GM Händler u. nicht von einem Autofriedhof , auf dem meine Vette nach mehreren Besuchen in dieser Werkstatt bald Landen wird.Die Rückrufaktion war im August 2002.Im November hatten sie endlich das Lenkradschloss am Lager.Während der Garantiezeit muss ich wohl in dieser Werkstatt bleiben.Wie soll ich mich verhalten?
Euer Peter!!!