26.11.2007, 14:04
Zitat:Original von hang_loose
Winfried,
es geht ja bei der 30-jahresfrist um das Baujahr - und nicht darum wann das Fahrzeug erstmalig in Deutschland zugelassen wurde. Das sollten auch Behördenköppe begreifen!?
Aber entscheidend ist doch das Gutachten meine ich. Wenn Du z.B. die Lady jetzt erstmalig in D zulassen würdest gäbe es ja auch nur die VIN und das Gutachten?
Nein Wolfgang, guck doch mal oben, es geht nicht um das Baujahr, sondern das Datum der Erstzulassung z. B. in den USA.
Gruß Edgar