26.11.2007, 12:38
Zitat:Original von hang_loose
Winfried,
es geht ja bei der 30-jahresfrist um das Baujahr - und nicht darum wann das Fahrzeug erstmalig in Deutschland zugelassen wurde. Das sollten auch Behördenköppe begreifen!?
Aber entscheidend ist doch das Gutachten meine ich. Wenn Du z.B. die Lady jetzt erstmalig in D zulassen würdest gäbe es ja auch nur die VIN und das Gutachten?
ähm... ich habe aber immer gelesen, dass es auf die ERSTE ZULASSUNG ankommt. und wenn die 76er erst 4-5 jahre später das erste mal zugelassen wurde kommen wir schon in das 81er jahr!
denn das baujahr ist idiotischerweise nicht das entscheidende... oder hab ich da was falsch verstanden?
Kevin