14.12.2002, 12:11
@69digger
Hallo Peter,
zu diesen Garantiearbeiten schreiben die GM-Händler - habe ich ja auch unterschreiben müssen - einen Auftrag, der auf GM Rüsselsheim ausgestellt ist. Ich habe bei meinem Händler schon eine Kopie davon angefordert.
Ich glaube, dass im Falle einer Rückrufaktion immer auch die Folgebesitzer benachrichtigt werden. Normalerweise - so ist es mir bei meinem Jeep Grand Cherokee ergangen - kommt das Schreiben ohnehin vom Kraftfahrzeug-Bundesamt und nicht von Hersteller direkt. In diesem Fall war ich auch Zweitbesitzer.
Lenkfreie Grüße
Manni
Hallo Peter,
zu diesen Garantiearbeiten schreiben die GM-Händler - habe ich ja auch unterschreiben müssen - einen Auftrag, der auf GM Rüsselsheim ausgestellt ist. Ich habe bei meinem Händler schon eine Kopie davon angefordert.
Ich glaube, dass im Falle einer Rückrufaktion immer auch die Folgebesitzer benachrichtigt werden. Normalerweise - so ist es mir bei meinem Jeep Grand Cherokee ergangen - kommt das Schreiben ohnehin vom Kraftfahrzeug-Bundesamt und nicht von Hersteller direkt. In diesem Fall war ich auch Zweitbesitzer.
Lenkfreie Grüße
Manni