11.12.2002, 14:12
Hallo,
laut Anforderungskatalog des TÜV sind Airbrushlackierungen für ein H-Kennzeichen nicht zulässig.
Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel für Zeitgenössische Werbeaufschriften auf LKW und Lieferwagen.
Gruß
Harald
laut Anforderungskatalog des TÜV sind Airbrushlackierungen für ein H-Kennzeichen nicht zulässig.
Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel für Zeitgenössische Werbeaufschriften auf LKW und Lieferwagen.
Gruß
Harald