23.03.2006, 14:56
richtig - zumindest nicht vor einer Zwangsstilllegung, das Risiko das der Fehler der Beschrieben ist dennoch auftritt liegt natürlich bei dir.
Mußt du wissen, ob du dich einfach mal selbst bemühst, das du solch einen Schrieb zugeschickt bekommst, damit du es kostenlos in einer Vertragswerkstatt machen lassen kannst oder es so läßt wie es ist.
Ist ja scheinbar noch kein Fall bekannt, wo der Fehler bei hoher Geschwindigkeit aufgetreten ist. Somit ist es wohl treffender, das du eher vom Blitz getroffen wirst und tot bist, als dir das Schloß bei 100 oder 200 oder 280 km/h verriegelt.
Mußt du wissen, ob du dich einfach mal selbst bemühst, das du solch einen Schrieb zugeschickt bekommst, damit du es kostenlos in einer Vertragswerkstatt machen lassen kannst oder es so läßt wie es ist.
Ist ja scheinbar noch kein Fall bekannt, wo der Fehler bei hoher Geschwindigkeit aufgetreten ist. Somit ist es wohl treffender, das du eher vom Blitz getroffen wirst und tot bist, als dir das Schloß bei 100 oder 200 oder 280 km/h verriegelt.