17.03.2006, 03:02
Jochen,
ich schrieb:
nicht betroffen von der Stilllegung.
Das ist ein großer Unterschied! Dir mag zwar ein Versagen des Lenkradschlosses drohen, aber wenigstens nicht die Zwangsstilllegung.
ich schrieb:
nicht betroffen von der Stilllegung.
Das ist ein großer Unterschied! Dir mag zwar ein Versagen des Lenkradschlosses drohen, aber wenigstens nicht die Zwangsstilllegung.