06.10.2005, 16:41
Erst Mal alles gute für die müden Knochen.
Da es sich bei Dir um einen Haftpflichtschaden handelt (nicht Kasko), darfst Du Dir den Gutachter aussuchen. Und wenn ich mir einen Gutachter selbst aussuche, dann ht der das zu schreiben, was ich will (natürlich im Rahmen bleiben).
Die gegnerischen Versicherungen greifen in letzter Zeit auf eine Methode zurück, die nicht rechtens ist. Sie schreiben einfach den Unfallgegner an und verlangen, zu einem Gutachter zu fahren, der für sie selbst arbeitet. Da viele Unfallopfer nicht wissen, dass das nicht Rechtens ist, folgen sie der Anweisung auch gerne wie eine Schafherde ihrem Hirten.
Wie ist das bei Dir gelaufen? So wie oben beschrieben? Dann suche Dir einen eigenen Gutachter, der Dir den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert attestiert. Und rede vorher mit ihm.
Die Kosten des Gutachters muß die gegnerische Versicherung übernehmen.
Du hast übrigens das Recht, einen Rechtsanwalt zu nehmen. Auch diese Kosten werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Ein Anwalt, der auf solche Fälle spezialisiert ist, kann Dir auch noch die gesamten "Nebenkosten" rausholen.
Wieviel Schmerzensgeld hast Du bekommen? Wie teuer wurde der Radioausbau beziffert? Wie hoch ist der Restwert des Wagens? Für wieviele Tage hast Du die Kosten für einen Leihwagen bzw. eine Pauschale für den Ausfall bekommen?
Viel Erfolg.
Da es sich bei Dir um einen Haftpflichtschaden handelt (nicht Kasko), darfst Du Dir den Gutachter aussuchen. Und wenn ich mir einen Gutachter selbst aussuche, dann ht der das zu schreiben, was ich will (natürlich im Rahmen bleiben).
Die gegnerischen Versicherungen greifen in letzter Zeit auf eine Methode zurück, die nicht rechtens ist. Sie schreiben einfach den Unfallgegner an und verlangen, zu einem Gutachter zu fahren, der für sie selbst arbeitet. Da viele Unfallopfer nicht wissen, dass das nicht Rechtens ist, folgen sie der Anweisung auch gerne wie eine Schafherde ihrem Hirten.
Wie ist das bei Dir gelaufen? So wie oben beschrieben? Dann suche Dir einen eigenen Gutachter, der Dir den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert attestiert. Und rede vorher mit ihm.
Die Kosten des Gutachters muß die gegnerische Versicherung übernehmen.
Du hast übrigens das Recht, einen Rechtsanwalt zu nehmen. Auch diese Kosten werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Ein Anwalt, der auf solche Fälle spezialisiert ist, kann Dir auch noch die gesamten "Nebenkosten" rausholen.
Wieviel Schmerzensgeld hast Du bekommen? Wie teuer wurde der Radioausbau beziffert? Wie hoch ist der Restwert des Wagens? Für wieviele Tage hast Du die Kosten für einen Leihwagen bzw. eine Pauschale für den Ausfall bekommen?
Viel Erfolg.