14.06.2005, 21:03
Stimmt, ein H-Reifen ist bis 210 km/h zugelassen,
aber:
zwischen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs und Reifenhöchstgeschwindigkeit müssen 4 %-Sicherheitsmarge bestehen.
D.h. 201 + 4% = knapp unter 210, 202 + 4% = knapp über 210.
That's all!
Alternativen für Stephan:
Nachweis, dass sich durch Einbau einer kürzeren Achse oder Reifen mit anderem Abrollumfang die Höchstgeschwindigkeit gegenüber der ursprünglichen Eintragung geändert hat.
Aufziehen von Reifen mit M+S-Kennzeichnung und Aufkleber für die Fahrt zum TüV.
Suche eines TüV-Prüfers, der nicht bis in die Nachkommastellen rechnet.
Bei mir hieß es letztes Jahr bei der Zulassung, dass meine Höchstgeschwindigkeit nicht über 202 liegen dürfe - genau aus dem oben genannten Grund.
Gruß
JR
aber:
zwischen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs und Reifenhöchstgeschwindigkeit müssen 4 %-Sicherheitsmarge bestehen.
D.h. 201 + 4% = knapp unter 210, 202 + 4% = knapp über 210.
That's all!
Alternativen für Stephan:
Nachweis, dass sich durch Einbau einer kürzeren Achse oder Reifen mit anderem Abrollumfang die Höchstgeschwindigkeit gegenüber der ursprünglichen Eintragung geändert hat.
Aufziehen von Reifen mit M+S-Kennzeichnung und Aufkleber für die Fahrt zum TüV.
Suche eines TüV-Prüfers, der nicht bis in die Nachkommastellen rechnet.
Bei mir hieß es letztes Jahr bei der Zulassung, dass meine Höchstgeschwindigkeit nicht über 202 liegen dürfe - genau aus dem oben genannten Grund.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!