Da wäre es doch einfacher, mit dem alten Fz.-Brief erstmal zum Sachverständigen einer Prüforganisation Deines Vertrauens zu gehen, um die eventuellen Änderungen der Geräuschwerte in einem Gutachten festzuhalten.
Und mit eben diesem Gutachten zur zuständigen Verwaltungsbehörde zu gehen, die dies dann in Deine Fahrzeugpapiere eintragen müssen.
MfG, Franz
Und mit eben diesem Gutachten zur zuständigen Verwaltungsbehörde zu gehen, die dies dann in Deine Fahrzeugpapiere eintragen müssen.
MfG, Franz