27.05.2022, 15:09
Besagt die Classic Tuning Regel nicht, das das Tuning (optisch oder technisch) 10Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs hätte möglich sein müssen, die Teile zu dieser Zeit bereits verfügbar waren und das Tuning üblich war.
Wenn es die Sidepipes, ob original oder Aftermarket, also vor Zulassung verfügbar waren, sollte zumindest die Nachrüstung, abgesehen der anderen Werte wie Lautstärke und Abgasverhalten, der Eintragung nicht im Wege stehen.
Hier mal vom TÜV zitiert:
Oldtimer Tuning geht auch mit H-Kennzeichen
Solange das Oldtimer Tuning also mit passenden und zulässigen Teilen aus derselben Epoche vorgenommen wird, ist von Seiten der TÜV Prüfer alles in Ordnung. Die Modifikationen müssen also entweder üblich gewesen sein innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeuges oder nachweislich vor mehr als 30 Jahren durchgeführt worden sein.
https://mobilityblog.tuv.com/oldtimer-tu...ikers-aus/
Wenn es die Sidepipes, ob original oder Aftermarket, also vor Zulassung verfügbar waren, sollte zumindest die Nachrüstung, abgesehen der anderen Werte wie Lautstärke und Abgasverhalten, der Eintragung nicht im Wege stehen.
Hier mal vom TÜV zitiert:
Oldtimer Tuning geht auch mit H-Kennzeichen
Solange das Oldtimer Tuning also mit passenden und zulässigen Teilen aus derselben Epoche vorgenommen wird, ist von Seiten der TÜV Prüfer alles in Ordnung. Die Modifikationen müssen also entweder üblich gewesen sein innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeuges oder nachweislich vor mehr als 30 Jahren durchgeführt worden sein.
https://mobilityblog.tuv.com/oldtimer-tu...ikers-aus/