(19.02.2021, 14:20)Ing.M.Frank schrieb: gehe da von aus, dass es mehr sind, sonst wären bei den den EU-Versionen keine SRA verbaut.
Es muss in jedem Fall eine SRA verbaut sein weil folgendes geschrieben steht:
- seit dem 1. April 2000 zugelassene Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen (etwa Xenonlicht) ausgestattet sind (gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 50 Abs. 10) sowie
- für Kraftfahrzeuge, die typbedingt ein Abblendlicht mit einem Lichtstrom von über 2000 lm verwenden (gemäß ECE-Regelung Nr. 48, Paragraph 6.2.9).
Also für Xenon grundsätzlich ja, dazu für alle anderen über 2000 lm. Da ja LED-Scheinwerfer keine Gasentladungslampen sind hat man zusätzlich den Lichtstrom genommen, damit werden alle zukünftigen Entwicklungen eingeschlossen.