17.05.2020, 00:02
Hi Günther.
Verblombt ist der Verbandkasten nicht. Nur in Folie eingeschweist.
Ist die Original Folie unbeschädigt kann der Prüfer davon ausgehen, dass der Inhalt vollständig und das aufgedruckte Verfallsdatum gilt.
Ist die Folie geöffnet muss er den Kasten öffnen und die ganzen Mullbinden, Pressen,..... nach dem Verfallsdatum prüfen.
Und wenn er ganz richtig machen möchte müsste er auch den Kasten auf Vollständigkeit gemäß DIN 13164 prüfen
geringer Mangel wegen Verfallsdatum überschritten ???? Nö steht nicht in der STVZO, da steht nur gemäß DIN 13164 und die regelt den Inhalt aber nicht ein Verfallsdatum.
Also darf er nur max. ein Hinweis schreiben.
Gruß
Ulrich
Verblombt ist der Verbandkasten nicht. Nur in Folie eingeschweist.
Ist die Original Folie unbeschädigt kann der Prüfer davon ausgehen, dass der Inhalt vollständig und das aufgedruckte Verfallsdatum gilt.
Ist die Folie geöffnet muss er den Kasten öffnen und die ganzen Mullbinden, Pressen,..... nach dem Verfallsdatum prüfen.
Und wenn er ganz richtig machen möchte müsste er auch den Kasten auf Vollständigkeit gemäß DIN 13164 prüfen
geringer Mangel wegen Verfallsdatum überschritten ???? Nö steht nicht in der STVZO, da steht nur gemäß DIN 13164 und die regelt den Inhalt aber nicht ein Verfallsdatum.
Also darf er nur max. ein Hinweis schreiben.
Gruß
Ulrich