Zitat Frau Andersen, KBA, 11.09.2018:
"Auch die Frage, ob es eine Erteilung oder Versagung erfolgen wird kann ich Ihnen nicht beantworten."
Ich gebe dir recht - es ist vermutlich eine Formsache und wird mit großer Wahrscheinlichkeit durchgehen.
Mein Argument ist und bleibt aber zum jetzigen Zeitpunkt: Das einzige was faktisch belegbar ist, ist dass über den Antrag noch nicht entschieden ist seitens des KBA (siehe Zitat KBA) und die Bearbeitung frühestens morgen beginnt (siehe Schreiben von Cadillac einige Seiten zuvor im Thread).
DAS ist es auch, was Importeur und Händler den Kunden sagen dürfen.
Jegliche darüber hinaus gehende 'Zusagen' sind bei der Sachlage rechtlich aber GANZ dünnes Eis.
Bitte bedenke auch, dass es laut KBA nur ein 'Stückzahlenkontingent' für Sonderzulassungen gibt. Sobald die Stückzahl durch ist, gibt es keine weiteren Sonderzulassungen mehr. First come - first serve policy.
Siehe: https://www.kba.de/DE/Service/FAQs/Typge...table.html
"Trotz Erfüllung der Antragsvoraussetzungen und Vorlage vollständiger Antragsunterlagen kann der Antrag abgelehnt werden. Das ist dann der Fall, wenn die vom europäischen Gesetzgeber festgelegten Stückzahlgrenzen erreicht sind."
Ob so eine Stückzahlgrenze relevant für uns werden könnte, kann ich nicht einschätzen. Dafür fehlen mir die Erfahrungswerte mit diesem Thema.
"Auch die Frage, ob es eine Erteilung oder Versagung erfolgen wird kann ich Ihnen nicht beantworten."
Ich gebe dir recht - es ist vermutlich eine Formsache und wird mit großer Wahrscheinlichkeit durchgehen.
Mein Argument ist und bleibt aber zum jetzigen Zeitpunkt: Das einzige was faktisch belegbar ist, ist dass über den Antrag noch nicht entschieden ist seitens des KBA (siehe Zitat KBA) und die Bearbeitung frühestens morgen beginnt (siehe Schreiben von Cadillac einige Seiten zuvor im Thread).
DAS ist es auch, was Importeur und Händler den Kunden sagen dürfen.
Jegliche darüber hinaus gehende 'Zusagen' sind bei der Sachlage rechtlich aber GANZ dünnes Eis.
Bitte bedenke auch, dass es laut KBA nur ein 'Stückzahlenkontingent' für Sonderzulassungen gibt. Sobald die Stückzahl durch ist, gibt es keine weiteren Sonderzulassungen mehr. First come - first serve policy.
Siehe: https://www.kba.de/DE/Service/FAQs/Typge...table.html
"Trotz Erfüllung der Antragsvoraussetzungen und Vorlage vollständiger Antragsunterlagen kann der Antrag abgelehnt werden. Das ist dann der Fall, wenn die vom europäischen Gesetzgeber festgelegten Stückzahlgrenzen erreicht sind."
Ob so eine Stückzahlgrenze relevant für uns werden könnte, kann ich nicht einschätzen. Dafür fehlen mir die Erfahrungswerte mit diesem Thema.