(12.09.2018, 19:40)DanielHH schrieb: Als Laie würde ich sagen:
1.) Weil dann ein Halter eingetragen wird in die Papiere. Und das bedeutet Wertminderung. Und das wiederum berechtigt zum Rücktritt des Kaufvertrages, wenn vorher nicht deutlich so kommuniziert.
Schließlich unterscheibst' ja einen Vertrag für ein Neufahrzeug.
2.) Weil erst zugelassen werden kann, wenn die Papiere des Fahrzeugs vorliegen. Und die kommen meist kurz vor oder nach Anlieferung des Fahrzeuges ( +-2 Tage)
3.) Ist natürlich eine Notlösung für einen Händler. Dafür müsste aber abzusehen sein, dass es keine Ausnahmegenehmigung gibt. In diesem Fall hat GM ja eine zugesagt und die Händler beruhigt. Warum sollte man die Notlösung ziehen, wenn 3 Tage später die Sondergenehmigung vorliegt?
das ist schon richtig, nur ohne Zulassungsfähigkeit dürfte der Wertverlust um einiges höher sein
Aber wie Daniel schon schrieb, könnte es ja noch klappen.
Die 4J Garantie würde ich aber dankend mitnehmen, auch bei Beweislastumkehr, 3 sind doch besser als 4, oder???