12.03.2018, 23:19
(12.03.2018, 22:21)GM Willi schrieb: PS: Wie handhabt man die Überführungsgeschichte?Das ist nur eingeschränkt möglich: nur bis zum angrenzenden Zulassungsbezirk darf man so fahren, weiter nicht. Unter der Woche kann man am Fahrzeugstandort auch Kurzzeitkennzeichen besorgen, eine eVB und gültiges HU-Gutachten vorausgesetzt. Ohne HU Gutachten darf man damit auch fahren, aber max. bis zum angrenzenden Zulassungsbezirk.
Normal kann man ja abmelden und am selben Tag mit den entstempelten Schildern noch heimfahren.