14.07.2016, 05:29
Hallo,
lese erst jetzt diese "Auseinandersetzung". Ich möchte hier Andreas zustimmen, denn alle Aftermarket Teile müssen eine KBA-Nr., eine ABE oder ein E-Prüfzeichen haben, damit sie auf unseren Straßen benutzt werden dürfen. Auch Bremsbeläge von Textar, Ferodo, Pagid etc. haben meist eine solche Nr., da es sich um geprüfte Ware handelt.
Meine Bendix haben übrigens auch eine KBA-Nr.
Sicher gibt es auch von den namhaften Herstellern Beläge ohne KBA-Prüfung (Ferodo Racing u.ä.), wenn man es hier genau nehmen würde, darf man die tatsächlich nicht fahren.
Die Erstausrüstung auch von unserer Corvette ist mit dem Fahrzeug homologiert worden und benötigt keine weiteren Gutachten oder Prüfungen. Wer also bei den Originalteilen bleibt ist auf der sicheren Seite, auch wenn keine KBA-Nr. draufsteht.
Die Realität sieht ja etwas anders aus, denn wer schaut schon nach einem Stempel mit der KBA-Nr. auf den Belägen? Nur die Leute, die es interessiert und die es wissen.
Wenn man auch Hardware-Änderungen, wie zum Beispiel den Umbau auf die C6 Z51 Bremse vornimmt, muss das vom TÜV abgenommen werden, meines Erachtens aber nach §21. Dafür werden dann auch die 17" und 18" Felgen ausgetragen, weil sie ja nicht mehr auf die größere Bremse passen. Auch hier spreche ich aus eigener Erfahrung.
Viele Grüße,
Achim
lese erst jetzt diese "Auseinandersetzung". Ich möchte hier Andreas zustimmen, denn alle Aftermarket Teile müssen eine KBA-Nr., eine ABE oder ein E-Prüfzeichen haben, damit sie auf unseren Straßen benutzt werden dürfen. Auch Bremsbeläge von Textar, Ferodo, Pagid etc. haben meist eine solche Nr., da es sich um geprüfte Ware handelt.
Meine Bendix haben übrigens auch eine KBA-Nr.
Sicher gibt es auch von den namhaften Herstellern Beläge ohne KBA-Prüfung (Ferodo Racing u.ä.), wenn man es hier genau nehmen würde, darf man die tatsächlich nicht fahren.
Die Erstausrüstung auch von unserer Corvette ist mit dem Fahrzeug homologiert worden und benötigt keine weiteren Gutachten oder Prüfungen. Wer also bei den Originalteilen bleibt ist auf der sicheren Seite, auch wenn keine KBA-Nr. draufsteht.
Die Realität sieht ja etwas anders aus, denn wer schaut schon nach einem Stempel mit der KBA-Nr. auf den Belägen? Nur die Leute, die es interessiert und die es wissen.
Wenn man auch Hardware-Änderungen, wie zum Beispiel den Umbau auf die C6 Z51 Bremse vornimmt, muss das vom TÜV abgenommen werden, meines Erachtens aber nach §21. Dafür werden dann auch die 17" und 18" Felgen ausgetragen, weil sie ja nicht mehr auf die größere Bremse passen. Auch hier spreche ich aus eigener Erfahrung.
Viele Grüße,
Achim
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