12.07.2016, 23:19
Kann mich Achims Anmerkungen da voll und ganz anschließen. Hätte auch keine Lust mit ner Bremse, die möglicherweise nur für den Amerikanischen Markt gefertigt wurde, mit 280 auf der Autobahn rum zu brettern. In Amerika gibts derartige Geschwindigkeitsregionen ja nicht. Und wie sich so eine aftermarket Bremse bei einer Vollbremsung aus hoher Geschwindigkeit verhält, weiß der Geier. Bei einer Bremse mit ABE kann man zumindest sicher sein, dass einem die Beläge nicht gleich um die Ohren fliegen oder die Scheiben schlagartig die Grätsche machen. Natürlich können auch amerikanische Teile ohne Zulassung was taugen, aber man weiß es eben erst wenn es vielleicht zu spät ist. Dass allerdings ne Bremse die schon an der Lochung beispielsweise als Nachrüstbremse zu erkennen ist, bei ner Sicherstellung unbeachtet bleibt, wäre meiner Meinung nach schon ein Glücksfall oder Diletantismus der Sachverständigen. Zumindest würde die Bremse gecheckt, wenn als Unfallursache in irgendeiner Form Bremsversagen mit eine Rolle spielen könnte. Und das ist ja häufig der Fall.
Bei EBC Bremsscheiben (die von EBC Deutschland) ist die KBA Nummer auf der Scheiben-Stirnseite eingraviert, auf den Belägen wie üblich auf der Rückseite.
Und Friedel, dass eine import-Corvette diverse Ausnahmen benötigt, die dann alle in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt sind, ist ganz normal und soweit auch korrekt. Nur was dieser Text mit dem §41 Abs. 18 in Boostman´s Papieren für nen Sinn haben soll, kapier ich nach wie vor nicht. Das hat jedenfalls nix mit Ausnahmegenehmigungen zu tun und ist daher überflüssig wie ein Kropf.
Übrigens ist natürlich auch der Umbau auf C6 Bremsscheiben eine technische Veränderung, die einer Änderungsabnahme nach §19(2) bedarf, da ansonsten die Betriebserlaubnis erlischt. Aber machbar, da es sich hierbei um original-Teile handelt, die bereits herstellerseitig geprüft wurden wenngleich auch für ne C6 die ja bekanntlich noch ne Nummer schärfer geht als unsre C5.
Bei EBC Bremsscheiben (die von EBC Deutschland) ist die KBA Nummer auf der Scheiben-Stirnseite eingraviert, auf den Belägen wie üblich auf der Rückseite.
Und Friedel, dass eine import-Corvette diverse Ausnahmen benötigt, die dann alle in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt sind, ist ganz normal und soweit auch korrekt. Nur was dieser Text mit dem §41 Abs. 18 in Boostman´s Papieren für nen Sinn haben soll, kapier ich nach wie vor nicht. Das hat jedenfalls nix mit Ausnahmegenehmigungen zu tun und ist daher überflüssig wie ein Kropf.
Übrigens ist natürlich auch der Umbau auf C6 Bremsscheiben eine technische Veränderung, die einer Änderungsabnahme nach §19(2) bedarf, da ansonsten die Betriebserlaubnis erlischt. Aber machbar, da es sich hierbei um original-Teile handelt, die bereits herstellerseitig geprüft wurden wenngleich auch für ne C6 die ja bekanntlich noch ne Nummer schärfer geht als unsre C5.