23.02.2015, 02:33
Zitat:Original von scmikeIch würde eher sagen, den vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum ausnutzt, schließlich geht es um eine Kannbestimmung.
Ich würde eher sagen froh und happy sein wenn man einen findet der sich zu unseren Gunsten darüber hinweg setzt, oder?
Gut wenn man in einem Bundesland wie Schleswig-Holsten wohnt, da haben die Bearbeiter auf den Zulassungsstellen vom MWV eine Arbeitsanweisung mit auf den Weg bekommen. >>KLICK<<
Interessant ist auf Seite 6 der Punkt 1.7
Zitat:1.7
(Kennzeichen für Oldtimer)
Sofern die voranstehenden Kriterien der Intention des § 2 Nr. 22 widersprechen würden, die eine weitest
gehende Darstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs gewährleisten soll, kann unter Vorlage des
Gutachtens nach § 23 StVZO entgegen den Ausführungen zu Nr. 1.1 bis 1.5 eine Ausnahmegenehmigung
für ein verkleinertes zweizeiliges Oldtimer-Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 4 Nr. 3 erteilt werden.